Entscheidungen zu § 132 Abs. 2 GewO 1994

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 1993/9/21 92/04/0093

Mit Bescheid vom 26. Mai 1986 erteilte der Landeshauptmann von Oberösterreich dem Beschwerdeführer die Konzession für das Bestattergewerbe im näher bezeichneten Standort. Gegen diesen Bescheid erhob die "Fachgruppe OÖ. Bestattung, Sektion Gewerbe der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Oberösterreich", Berufung. In der Folge zog der Beschwerdeführer mit Schriftsatz vom 26. März 1987 das Konzessionsansuchen zurück. Mit Bescheid vom 1. April 1987 behob der Bundesminister ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.09.1993

RS Vwgh 1993/9/21 92/04/0093

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §132 Abs2 idF 1993/023;GewO 1973 §238 Abs2;GewO 1973 §238;GewO 1973 §242;
Rechtssatz: Auf die durch § 238 Abs 2 GewO 1973 (und durch § 242 GewO 1973, der in diesem Zusammenhang das Berufungsrecht der Gemeinden regelt) zum Ausdruck gebrachte Rechtsstellung der Gemeinde im Verhältnis zu privaten (nicht kommunalen) Bewerbern um eine Konzession für das Bestattergewerbe könne... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.09.1993

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