1. Mit dem angefochtenen Bescheid wird dem Revisionswerber im Instanzenzug vorgeworfen, er habe es als für 13 näher angeführte Kehrobjekte bisher beauftragter Rauchfangkehrer unterlassen, dem zukünftig beauftragten Rauchfangkehrer, der Gemeinde und dem Inhaber des Kehrobjektes gemäß § 124 GewO 1994 einen schriftlichen Bericht über die zuletzt erfolgte Kehrung und den Zustand des jeweiligen Kehrobjektes zu übermitteln, obwohl ihm mit näher bezeichneten Schreiben von den Eigentüme... mehr lesen...
Index: E3L E06100000E3L E1330050050/01 Gewerbeordnung
Norm: 32006L0123 Dienstleistungs-RL; GewO 1994 §120 Abs1; GewO 1994 §123 Abs1; GewO 1994 §124; GewO 1994 § 120 heute GewO 1994 § 120 gültig ab 30.06.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 48/2015 GewO 1994 § 120 gültig von 19.08.2010 bis ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde im Instanzenzug fest, dass die gesetzlichen Voraussetzungen zur Ausübung des vom Beschwerdeführer angemeldeten Gewerbes "Rauchfangkehrer (Handwerk) gemäß § 94 Z 55 GewO 1994 für das Kehrgebiet des politischen Bezirkes F" an einem näher bezeichneten Standort nicht vorliegen, und untersagte die Ausübung des angemeldeten Gewerbes. Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde im Instanzenzug fest, dass die gesetzl... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §121 Abs1 Z4; GewO 1994 §123 Abs1; GewO 1994 §123 Abs3; GewO 1994 § 121 heute GewO 1994 § 121 gültig ab 30.06.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 48/2015 GewO 1994 § 121 gültig von 19.08.2010 bis 29.06.2015 zuletzt geändert durch BGBl... mehr lesen...