Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten zur Last gelegt, er habe als gewerberechtlicher Geschäftsführer der Gewerbeinhaberin „Der B. R. GmbH“ mit Gewerbestandort „Filiale I.“ in I., XY 34a, als verwaltungsstrafrechtlicher Verantwortlicher zu verantworten, dass am 7.7.2011 um 14.02 Uhr im Gastgewerbebetrieb am obgenannten Standort nicht zwei Sorten kalter nicht alkoholischer Getränke zu einem nicht höheren Preis als das am billigsten angebotene kalte alkoholische... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Bescheid hat die Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pg. Herrn Johann T. nach Durchführung eines regulären Genehmigungsverfahrens die nachträgliche gewerbebehördliche Genehmigung für die Änderung der gastgewerblichen Betriebsanlage "Hotel X." in A. im Pg., X.gasse XX erteilt. Der
Spruch: lautet: Mit dem angefochtenen Bescheid hat die Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pg. Herrn Johann T. nach Durchführung eines regulären Genehmigungsverfahrens die ... mehr lesen...