Entscheidungen zu § 11 GewO 1994

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 91-95 von 95

RS Vwgh 1995/3/16 94/06/0236

Index: L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung TirolL82000 BauordnungL82007 Bauordnung Tirol50/01 Gewerbeordnung
Norm: BauO Tir 1989 §30 Abs4;BauRallg;FlVfLG Tir 1978;GewO 1994;
Rechtssatz: Ein Nachbar ist nicht legitmiert, im Bauverfahren nach der Tir BauO 1989 allenfalls mangelnde Berechtigungen des Bauwerbers im ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.03.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1992/4/28 91/04/0323

Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 1. Oktober 1990 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe es als gewerberechtlicher Geschäftsführer der F-GmbH Nfg. KG. zu verantworten, daß diese Personengesellschaft als gewerbliches Unternehmen, das zur Ausübung der Gewerbe Aufstellung von Niederdruckzentralheizungsanlagen und Warmwasserbereitungsanlagen der Oberstufe, Aufstellung von Lüftungsanlagen und Gas- und Wasserleitungsinstallation im Standort W, B-Gasse 6... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.04.1992

RS Vwgh 1992/4/28 91/04/0323

Index: 21/01 Handelsrecht50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §11 idF 1988/399;GewO 1973 §367 Z20;GewO 1973 §68 Abs5;UmwG 1954 §5 Abs1;UmwG 1954 §7 Abs4;
Rechtssatz: Die nach § 5 Abs 1 UmwandlungsG geltende Rechtslage geht dahin, daß die Umwandlung durch die Eintragung in das Firmenbuch (früher Handelsregister) rechtswirksam wird. Gleichzeitig entsteht die Nachfolgegesellschaft. Mit der Eintragung der Umwandlung i... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.04.1992

RS Vwgh 1988/9/21 88/03/0036

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §11;
Rechtssatz: Den Bestimmungen des § 11 Abs 4 - 7 GewO ist kein Tatbestand über das Weiterbestehen der Gewerbeberechtigung des früheren Rechtsträgers im Falle der Verschmelzung von Gesellschaften durch Aufnahme (und nicht durch Neubildung) zu entnehmen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988030036.X02 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.09.1988

RS Vwgh 1988/9/21 88/03/0036

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §56;GewO 1973 §11;GewO 1973 §365 Abs1;
Rechtssatz: Gemäß § 11 Abs 1 GewO endigt die Gewerbeberechtigung mit dem Untergang der juristischen Person ex lege. Die Löschung im Gewerberegister stellt bloß die Beurkundung einer bereits eingetretenen Rechtsfolge dar. Auch der Verständigung von der Löschung einer Gewerbeberechtigung im Gewerberegister kommt ke... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.09.1988

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