Index: 21/01 Handelsrecht50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §11 idF 1988/399;GewO 1973 §367 Z20;GewO 1973 §68 Abs5;UmwG 1954 §5 Abs1;UmwG 1954 §7 Abs4;
Rechtssatz: Die nach § 5 Abs 1 UmwandlungsG geltende Rechtslage geht dahin, daß die Umwandlung durch die Eintragung in das Firmenbuch (früher Handelsregister) rechtswirksam wird. Gleichzeitig entsteht die Nachfolgegesellschaft. Mit der Eintragung der Umwandlung i... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §11;
Rechtssatz: Den Bestimmungen des § 11 Abs 4 - 7 GewO ist kein Tatbestand über das Weiterbestehen der Gewerbeberechtigung des früheren Rechtsträgers im Falle der Verschmelzung von Gesellschaften durch Aufnahme (und nicht durch Neubildung) zu entnehmen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988030036.X02 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §56;GewO 1973 §11;GewO 1973 §365 Abs1;
Rechtssatz: Gemäß § 11 Abs 1 GewO endigt die Gewerbeberechtigung mit dem Untergang der juristischen Person ex lege. Die Löschung im Gewerberegister stellt bloß die Beurkundung einer bereits eingetretenen Rechtsfolge dar. Auch der Verständigung von der Löschung einer Gewerbeberechtigung im Gewerberegister kommt ke... mehr lesen...