Entscheidungen zu § 108 Abs. 1 GewO 1994

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vfgh Beschluss 1997/11/28 G360/96

Begründung: I.1. Die drei Antragstellerinnen üben das Rauchfangkehrergewerbe in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus. Die Konzession hiefür wurde ihnen jeweils vor dem 1. Jänner 1989 erteilt. römisch eins.1. Die drei Antragstellerinnen üben das Rauchfangkehrergewerbe in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus. Die Konzession hiefür wurde ihnen jeweils vor dem 1. Jänner 1989 erteilt. a) Mit einem mit 11. November 1996 datierten,... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 28.11.1997

RS Vfgh 1997/11/28 G360/96

Index: 50 Gewerberecht50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art140 Abs1 / Individualantrag B-VG Art140 Abs1 / Prüfungsgegenstand VfGG §62 Abs1 GewO 1994 §102 GewO 1994 §108 Abs1 GewO 1994 §110 GewO 1994 §376 Z28 B-VG Art. 140 heute B-VG Art. 140 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 28.11.1997

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