Entscheidungen zu § 104 GewO 1994

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Beschluss 2008/2/28 G260/07

Begründung: I. Mit dem vorliegenden auf Art139 B-VG (gemeint wohl: Art140 B-VG) gestützten (Individual)antrag begehrt die A. VertriebsgmbH die Wortfolge "mit Präparaten, die zur diagnostischen Verwendung ohne Berührung mit dem menschlichen oder tierischen Körper bestimmt sind," in eventu die Wortfolge "menschlichen oder" in §104 Abs1 Gewerbeordnung 1994 in der Fassung BGBl. I 111/2002 als gesetzwidrig (gemeint wohl: verfassungswidrig) aufzuheben. 1. Die angefochtene... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 28.02.2008

RS Vfgh 2008/2/28 G260/07

Index: 50 Gewerberecht50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragGewO 1994 §104, §339
Leitsatz: Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung einer Regelung überdas Erfordernis einer Gewerbeberechtigung für das Drogistengewerbefür den Kleinhandel mit Präparaten zur diagnostischen Verwendunginfolge Zumutbarkeit der Beantragung einer Bewilligung
Rechtssatz: Zurückweisung des Individu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 28.02.2008

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