Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §1 Abs3;
Rechtssatz: Das Selbständigkeitsmerkmal im Sinne des § 1 Abs 3 GewO 1973, nämlich des "Tätigseins auf eigene Rechnung" ist als erfüllt anzusehen, wenn die Tätigkeit bei völlig freier Tätigkeits- und Zeiteinteilung bzw der Möglichkeit, sie jederzeit abzubrechen, auf reiner Provisionsbasis ausgeübt wird, da das Entgelt der Tätigkeit ausschließlich vom Erfolg abhän... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §1 Abs3;
Rechtssatz: Scheint auf Bestellscheinen für Zeitungsabonnements lediglich die Unternehmensbezeichnung des Auftraggebers und nicht des Vermittlers auf, so ist dieser Umstand allein noch nicht geeignet, eine Änderung in der Annahme des auf der Seite des Vermittlers gegebenen Unternehmerrisikos herbeizuführen (Hinweis E 13.12.1979, 1046/77). ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §1 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/04/0238 E 17. Jänner 1984 RS 2 Stammrechtssatz Eine Gewerbeausübung kann auch jener Person in Hinsicht auf das Merkmal der Selbstständigkeit zugeordnet werden, welche zumindest Anteil am kaufmännischen Risiko hat und somit "auch" auf Rechnung und Gefahr dieser Person erfolgt (Hinweis E 18.9.1981, 3754/80). ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §1 Abs3;GewO 1973 §366 Abs1 Z1;GewO 1973 §366 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die Frage, wer das mit der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit verbundene Unternehmerrisiko auf sich nimmt, ist auf Grund der wirtschaftlichen Gegebenheiten und nicht allein nach den äußeren rechtlichen Formen zu beurteilen, in denen sich diese Tätigkeit abspielt (hier: Benützung eines "Club" als Deckma... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §1 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/04/0154 E 14. Mai 1985 RS 1 Stammrechtssatz Die Frage, ob im Einzelfall ein selbständiges Unternehmen vorliegt, ist nach dem Gesamtbild der festgestellten wirtschaftlichen Momente zu beurteilen, wobei eine gewerbliche Tätigkeit jener Person oder Personenmehrheit zuzurechnen ist, auf deren Seite die angeführten gesetzlichen Vor... mehr lesen...