Entscheidungen zu § 1 BVwG-EVV

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 1-6 von 6

TE Bvwg Beschluss 2023/7/27 W137 2198837-1

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Entscheidung | Bvwg Beschluss | 27.07.2023

TE Bvwg Beschluss 2023/4/3 I421 2268596-1

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Entscheidung | Bvwg Beschluss | 03.04.2023

TE Bvwg Beschluss 2020/4/20 W195 2230080-1

Begründung: I. Verfahrensgang: 1.1. Am 01.04.2020 langte beim Bundesverwaltungsgericht per E-Mail ein Schreiben des Beschwerdeführers (weiter: BF) ein. In diesem führte er an, dass er sich ungerecht behandelt fühle, weil er bei einer Hundeanmeldung eine Abgabe in der Höhe von ? 50,42 bezahlen solle. Er verstehe nicht, wieso er ein volles Jahr Abgaben zahlen müsse, obwohl mittlerweile einige Monate vergangen seien. 1.2. Das Bundesverwaltungsgericht stellte dem BF mit Verfügung vom 01.0... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 20.04.2020

TE Bvwg Beschluss 2018/4/11 W123 2190452-2

Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 26.03.2018, beim Bundesverwaltungsgericht eingelangt am 27.03.2018, stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit Anträgen auf Nichtigerklärungen. Der Antrag wurde im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs am 26.03.2018 um 15:30:48 Uhr beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht. Angefochten wurde die "Entscheidung über die Zuweisung des Preisgeldes bzw. der Zahlungen sowie die Entscheidung ü... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 11.04.2018

TE Bvwg Beschluss 2018/4/5 W123 2190452-1

Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 26.03.2018, beim Bundesverwaltungsgericht eingelangt am 27.03.2018, stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit Anträgen auf Nichtigerklärungen. Der Antrag wurde im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs am 26.03.2018 um 15:30:48 Uhr beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht. Angefochten wurde die "Entscheidung über die Zuweisung des Preisgeldes bzw. der Zahlungen sowie die Entscheidung ü... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 05.04.2018

TE Bvwg Erkenntnis 2018/3/5 W228 2184085-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Melk (im Folgenden: AMS) vom 27.09.2017 wurde festgestellt, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) den Anspruch auf Notstandshilfe gemäß § 38 iVm §10 AlVG für den Zeitraum 20.09.2017 bis 31.10.2017 verloren hat. Nachsicht wurde nicht erteilt. Begründend wurde ausgeführt, dass die Beschwerdeführerin die ihr angebotene, zumutbare Beschäftigung bei der Firma XXXX GmbH als Rezeptionistin/Oberbilleteurin... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 05.03.2018

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