Begründung: I. Verfahrensgang: I.1. Mit Eingabe vom 23.04.2021 brachte der Antragsteller seinen Gebührenantrag in dem Verfahren zur GZ. XXXX via Postweg beim Bundesverwaltungsgericht ein. I.2. Mit Schreiben der Verrechnungsstelle des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.06.2021 wurde der Antragsteller über die für Sachverständige verpflichtende Einbringung von Eingaben an das Bundesverwaltungsgericht mittels elektronischem Rechtsverkehr (ERV) in Kenntnis gesetzt. Weiters wurde dem An... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: I.1. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 31.05.2021, Zl. XXXX , wurde der Antragsteller von der Gerichtsabteilung XXXX in der Beschwerdesache des XXXX , gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG zum Sachverständigen aus dem Fachgebiet „Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin“ für die am 08.07.2021 anberaumte öffentliche mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht bestellt, um durch Befund und Gutachten die aufgelisteten Fragen zu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: I.1. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts, Außenstelle Innsbruck, vom 20.01.2020, XXXX , wurde der Antragsteller von der Gerichtsabteilung XXXX in der Beschwerdesache des XXXX , gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG zum Sachverständigen aus dem Fachgebiet für Psychiatrie und Neurologie bestellt und ihm, nach entsprechender Untersuchung, die Beantwortung von Fragen in einem Gutachten aufgetragen. Das Gutachten war schriftlich zu erstatten. I.2. I... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: I.1. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.11.2019, XXXX , wurde der Antragsteller von der Gerichtsabteilung XXXX in der Beschwerdesache XXXX , gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG zum Sachverständigen aus dem Fachgebiet für Psychiatrie und Neurologie bestellt und ihm, nach entsprechender Untersuchung, die Beantwortung von Fragen in einem Gutachten aufgetragen. Das Gutachten war schriftlich zu erstatten. I.2. In Folge langte am 02.03.2020... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: I.1. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts, Außenstelle Innsbruck, vom 20.02.2020, XXXX , wurde der Antragsteller von der Gerichtsabteilung XXXX in der Beschwerdesache des XXXX , gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG zum Sachverständigen aus dem Fachgebiet für Psychiatrie bestellt und ihm, nach entsprechender Untersuchung, die Beantwortung von Fragen in einem Gutachten aufgetragen. Das Gutachten war schriftlich zu erstatten. I.2. In Folge langte ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Mit Eingabe vom XXXX brachte die Antragstellerin Ihren Gebührenantrag für Dolmetscherinnen (mündliche Verhandlungen) in dem Verfahren zur GZ. XXXX persönlich beim Bundesverwaltungsgericht ein. I.2. Mit E-Mail vom XXXX wurde die Antragstellerin von der Verrechnungsstelle des Bundesverwaltungsgerichts auf die Pflicht der Dolmetscherinnen und Dolmetscher zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehrs gemäß § 89c Abs. 5a GOG iVm § 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer wurde zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht am 20. September 2019 geladen, der er jedoch unentschuldigt fernblieb. Nach Schluss der Verhandlung wurde ein Erkenntnis mündlich verkündet. Das Bundesverwaltungsgericht stellte die Niederschrift der Verhandlung am 20. September 2019 dem Beschwerdeführer über seinen Rechtsvertreter im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs zu. Am 8. Oktober 2019 la... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 24. Mai 2019, dem Bundesverwaltungsgericht im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs am 24. Mai 2019, 18.21 Uhr übermittelt, beantragte die XXXX vertreten durch die Jank Weiler Operenyi Rechtsanwälte OG, Schottengasse 1, 1010 Wien, die Einleitung eines Verfahrens zu Nichtigerklärung der angefochtenen Widerrufsentscheidung, die Nichtigerklärung der Widerrufsentscheidung, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung und den Ersatz... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 24. Mai 2019, dem Bundesverwaltungsgericht im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs am 24. Mai 2019, 15.21 Uhr übermittelt, beantragte die XXXX ,[HR2] vertreten durch die Jank Weiler Operenyi Rechtsanwälte OG, Schottengasse 1, 1010 Wien, die Einleitung eines Verfahrens zu Nichtigerklärung der angefochtenen Widerrufsentscheidung, die Nichtigerklärung der Widerrufsentscheidung, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung und den... mehr lesen...