Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1.7.1971 bis 17.3.1989 bei der Beklagten als Elektromonteur - zuletzt mit einem Stundenlohn von S 97,50 brutto - beschäftigt. Seit Oktober 1987 arbeitete er ständig auf der Baustelle der Beklagten im Allgemeinen Krankenhaus (AKH). Die Parteien lösten ihr Dienstverhältnis einvernehmlich auf. Nach einem bei der Beklagten beschlossenen Sozialplan gebührt dem Kläger ein 25 %iger Zuschlag zur Abfertigung. Nach dem einschlägigen Kollektivvertra... mehr lesen...
Norm: EFZG §3 GeneralKollV 02.08.1974 über den Begriff des Entgelts gemäß §3 EFZG §2 Abs2GeneralKollV 02.08.1974 über den Begriff des Entgelts gemäß §3 EFZG AbschnVIII Z5 Z6 EFZG Art. 1 § 3 heute EFZG Art. 1 § 3 gültig ab 01.09.1974
Rechtssatz:
Ebenso wie die in § 2 Abs 2 des GeneralK... mehr lesen...