Norm: ECG §22 Abs2 Z5
Rechtssatz: Wer einen Vertrag zum Zwecke der Ausübung einer nicht gegenwärtigen, sondern zukünftigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit schließt, ist nicht Verbraucher im Sinne der E-CommerceRL und damit auch nicht im Sinne des § 22 Abs 2 Z 5 ECG. Entscheidungstexte 4 Ob 62/06f Entscheidungstext OGH 21.11.2006 4 Ob 62/06f ... mehr lesen...
Norm: ECG §22 Abs2 Z5
Rechtssatz: Wer einen Vertrag zum Zwecke der Ausübung einer nicht gegenwärtigen, sondern zukünftigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit schließt, ist nicht Verbraucher im Sinne der E-CommerceRL und damit auch nicht im Sinne des § 22 Abs 2 Z 5 ECG. Entscheidungstexte 4 Ob 62/06f Entscheidungstext OGH 21.11.2006 4 Ob 62/06f ... mehr lesen...