Norm: ECG §22 Abs2 Z2 ECG § 22 heute ECG § 22 gültig ab 01.01.2002
Rechtssatz: Eine Verletzung des Rufs und der Ehre eines Menschen kann eine Verletzung dessen Würde iSd § 22 Abs 2 Z 2 ECG bedeuten. Jedenfalls als ausreichend sind diesbezüglich Ehrverletzungen anzusehen, die den Kernber... mehr lesen...
Norm: ECG §22 Abs2 Z2 ECG § 22 heute ECG § 22 gültig ab 01.01.2002
Rechtssatz: Unter der „Würde einzelner Menschen“ im Sinn des § 22 Abs 2 Z 2 ECG sind nur natürliche Personen zu verstehen. Unter der „Würde einzelner Menschen“ im Sinn des Paragraph 22, Absatz 2, Ziffer 2, ECG sind nur n... mehr lesen...
Norm: ECG §22 Abs2 Z1RL 2000/31/EG Art3 Abs4 ECG § 22 heute ECG § 22 gültig ab 01.01.2002
Rechtssatz: § 22 Abs 2 Z 1 ECG und Art 3 Abs 4 lit a sublit i RL 2000/31/EG konkretisieren den Begriff der öffentlichen Ordnung: Der Schutz der öffentlichen Ordnung umfasst etwa die Verhütung, Erm... mehr lesen...
Norm: ECG §22 Abs2EL 2000/31/EG Art3 Abs4 ECG § 22 heute ECG § 22 gültig ab 01.01.2002
Rechtssatz: Die in § 22 Abs 2 ECG und Art 3 Abs 4 lit a sublit i RL 2000/31/EG enthaltene Aufzählung geschützter Rechtsgüter ist abschließend. Die in Paragraph 22, Absatz 2, ECG und Artikel 3, Absatz ... mehr lesen...
Norm: ECG §22 Abs2 Z5 ECG § 22 heute ECG § 22 gültig ab 01.01.2002
Rechtssatz:
Wer einen Vertrag zum Zwecke der Ausübung einer nicht gegenwärtigen, sondern zukünftigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit schließt, ist nicht Verbraucher im Sinne der E-CommerceRL und damit auch nich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ein Verein, dem (ua) jeder in Österreich eingetragene Rechtsanwalt oder Rechtsanwaltsanwärter als ordentliches Mitglied beitreten kann. Er verfolgt (ua) den Zweck, zur Wahrung und Förderung der Interessen seiner Mitglieder wettbewerbsrechtliche Ansprüche geltend zu machen. Die Beklagte betreibt unter www.go-limited.de eine Website, auf der sie anbietet, eine - einer österreichischen GmbH vergleichbare - „Limited" in England zu gründen, die Grün... mehr lesen...
Norm: ECG §22 Abs2 Z5 ECG § 22 heute ECG § 22 gültig ab 01.01.2002
Rechtssatz:
Wer einen Vertrag zum Zwecke der Ausübung einer nicht gegenwärtigen, sondern zukünftigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit schließt, ist nicht Verbraucher im Sinne der E-CommerceRL und damit auch nich... mehr lesen...