Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die XXXX (im Folgenden: beschwerdeführende Partei) hat ihren Sitz in XXXX und vertreibt seit Jahrzehnten Arzneimittel und Kosmetika diverser Marken, darunter auch zahnmedizinische Produkte der Marke „ XXXX “. Diese Produkte stellt sie auf der Webseite „ XXXX “ vor. 2. Die XXXX (im Folgenden: mitbeteiligte Partei) ist Inhaberin einer Bestätigung gemäß § 15 TKG 2003, betreibt ein Kommunikationsnetz und erbringt Kommunikationsdienste einschl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Partei vertreibt XXXX und bewirbt sie auf der Webseite „ XXXX “. Die weitere Verfahrenspartei betreibt ein öffentliches Kommunikationsnetz im Sinne des TKG 2003 und erbringt Kommunikationsdienste einschließlich Internetzugangsdiensten. 2. Mit Schreiben vom 15.03.2019 forderte die beschwerdeführende Partei die weitere Verfahrenspartei auf, deren Kunden ab sofort keinen Zugang mehr zu der unter der Domain „ XXXX “ gefü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Partei vertreibt XXXX und bewirbt sie auf der Webseite „ XXXX “. Die weitere Verfahrenspartei betreibt ein öffentliches Kommunikationsnetz im Sinne des TKG 2003 und erbringt Kommunikationsdienste einschließlich Internetzugangsdiensten. 2. Mit Schreiben vom 15.03.2019 forderte die beschwerdeführende Partei die weitere Verfahrenspartei auf, deren Kunden ab sofort keinen Zugang mehr zu der unter der Domain „ XXXX “ gefü... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Die XXXX (im Folgenden beschwerdeführende Partei) hat ihren Sitz in Bielefeld und vertreibt seit Jahrzehnten Arzneimittel und Kosmetika diverser Marken, darunter auch zahnmedizinische Produkte der Marke „ XXXX “. Diese Produkte stellt sie auf der Webseite „ XXXX “ vor. 1.1. Die römisch 40 (im Folgenden beschwerdeführende Partei) hat ihren Sitz in Bielefeld und vertreibt seit Jahrzehnten Arzneimitt... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die XXXX (im Folgenden: „beschwerdeführende Partei“) hat ihren Sitz in Bielefeld und vertreibt seit Jahrzehnten Arzneimittel und Kosmetika diverser Marken, darunter auch zahnmedizinische Produkte der Marke „ XXXX “. Diese Produkte stellt sie auf der Webseite „ XXXX “ vor. 1. Die römisch 40 (im Folgenden: „beschwerdeführende Partei“) hat ihren Sitz in Bielefeld und vertreibt seit Jahrzehnten Arzneimitt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die XXXX (im Folgenden: "beschwerdeführende Partei") hat ihren Sitz in XXXX und vertreibt seit Jahrzehnten Arzneimittel und Kosmetika diverser Marken, darunter auch zahnmedizinische Produkte der Marke " XXXX ". Diese Produkte stellt sie auf der Webseite " XXXX " vor. Die XXXX (im Folgenden: "mitbeteiligte Partei") ist Inhaberin einer Bestätigung gemäß § 15 TKG 2003, betreibt ein Kommunikationsnetz und erbringt Kommunikations- einschließlich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Partei vertreibt XXXX der Marke " XXXX ". Diese Produkte stellt sie auf der Webseite " XXXX " vor. Die weitere Verfahrenspartei betreibt ein öffentliches Kommunikationsnetz im Sinne des TKG 2003 und erbringt Kommunikationsdienste einschließlich Internetzugangsdiensten. 2. Mit Schreiben vom 15.03.2019 forderte die beschwerdeführende Partei die weitere Verfahrenspartei auf, deren Kunden ab sofort keinen Zugang mehr zu de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Partei vertreibt Arzneimittel und Kosmetika der Marke " XXXX ". Diese Produkte stellt sie auf der Webseite " XXXX " vor. Die weitere Verfahrenspartei betreibt ein öffentliches Kommunikationsnetz iSd TKG 2003 und erbringt Kommunikationsdienste einschließlich Internetzugangsdiensten. 2.1. Mit Schreiben vom 15.03.2019 forderte die beschwerdeführende Partei die weitere Verfahrenspartei auf, deren Kunden ab sofort keinen Zug... mehr lesen...