Am 2. Mai 2001 richtete der Präsident der Österreichischen Ärztekammer folgendes Schreiben an den Beschwerdeführer: "Betrifft: Anrechnung ausländischer Ausbildungszeiten Sehr geehrter Herr Doktor! Die Österreichische Ärztekammer hat Ihre nachgewiesenen ausländischen Ausbildungszeiten, gemäß § 14 Ärztegesetz BGBl. Nr. 1998/169, in folgendem Ausmaß angerechnet: Zum Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten Haut- und 12 M 1.3.1999-1.3.2000 Dt. Klinik für Dermat... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §14;ÄrzteG 1998 §82;AVG §56;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Bei der angefochtenen Erledigung (Schreiben des Präsidenten der Österreichischen Ärztekammer) handelt es sich nicht um einen Bescheid, mit dem Rechte des Beschwerdeführers gestaltet oder festgestellt wurden, sondern um eine bloße Mitteilung des... mehr lesen...