Entscheidungsgründe: Um den größtmöglichen Datenschutz vor allem für den Beschwerdeführer, aber auch für die anderen Parteien und weiteren Beteiligten zu gewährleisten, werden im Erkenntnis folgende Abkürzungen verwendet: XXXX römisch 40 P1 XXXX römisch 40 P2 XXXX römisch 40 P3 XXXX römisch 40 P4 XXXX römisch 40 P5 XXXX römisch 40 P6 XXXX römisch 40 [Behörde1] XXXX römisch 40 [Behörde2] XXXX römisch 40 [Adresse] XX... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) ist Mediziner, er hat eine Ausbildung zum Facharzt für Unfallchirurgie und eine Ausbildung zum Facharzt für Orthopädie abgeschlossen. Weiters hat der Beschwerdeführer eine akademische Ausbildung zum Osteopathen abgeschlossen. 1.1. römisch 40 (in Folge: Beschwerdeführer) ist Mediziner, er h... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) ist Mediziner mit einer Ausbildung als Arzt für Allgemeinmedizin sowie als Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe. 1.1. römisch 40 (in Folge: Beschwerdeführer) ist Mediziner mit einer Ausbildung als Arzt für Allgemeinmedizin sowie als Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe. E... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. XXXX (in Folge Beschwerdeführer), ein spanischer Staatsbürger, hat am 30.01.2020, einen Antrag gemäß §§ 5, 28 ÄrzteG auf Anerkennung einer in Spanien absolvierten ärztlichen Grundausbildung sowie einer im Vereinigten Königreich absolvierten Ausbildung zum Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe eingebracht. Dem Antrag wurde... mehr lesen...