Entscheidungen zu § 4 Abs. 7 ÄrzteG 1998

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2003/11/25 2002/11/0141

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Eintragung in die Ärzteliste als Facharzt für Psychiatrie und Neurologie gemäß § 27 Abs. 8 Ärztegesetz 1998 abgewiesen. In der Begründung: dieses Bescheides wird ausgeführt, der Beschwerdeführer habe im Dezember 1988 den medizinischen Grad M.B.B.Ch. an der Ain Shams Universität (in Ägypten) erworben. Eine Nostrifikation dieses akademischen Grades in Österreich sei nicht erfolgt. In den ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.11.2003

RS Vwgh 2003/11/25 2002/11/0141

Index: E1EE6J59/04 EU - EWR82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: 11997E043 EG Art43;61998CJ0238 Hocsman VORAB;ÄrzteG 1998 §27 Abs8;ÄrzteG 1998 §4 Abs3 Z1;ÄrzteG 1998 §4 Abs7;ÄrzteG 1998 §5;
Rechtssatz: Nach dem Wortlaut des Art. 43 EG können sich nur Angehörige eines anderen Mitgliedstaates auf die Vorschrift berufen. Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften können sich auch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.11.2003

RS Vwgh 2003/11/25 2002/11/0141

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §4 Abs7;VwRallg;
Rechtssatz: § 4 Abs. 7 ÄrzteG 1998 schafft Ausnahmen nur für Flüchtlinge, denen Asyl gewährt worden ist. Der dritte Satz des § 4 Abs. 7 ÄrzteG 1998 bezieht sich nach der Systematik der gesetzlichen Regelung ausschließlich auf Flüchtlinge, denen Asyl gewährt worden ist. Nach den Erläuterungen zur Regierun... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.11.2003

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