Entscheidungen zu § 4 Abs. 1 ÄrzteG 1998

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2020/5/6 Ra 2018/11/0042

1 Der Revisionswerber ist Arzt. Nach der unbestrittenen Aktenlage begann er am 1. Mai 2003 in Niederösterreich seine Ausbildung zum Allgemeinmediziner und war ab diesem Zeitpunkt als Turnusarzt in die Ärzteliste eingetragen. Mit Diplom der österreichischen Ärztekammer vom 12. Juli 2006 wurde er mit Wirkung vom 1. Juni 2006 als Arzt für Allgemeinmedizin anerkannt, ließ sich jedoch nicht als selbständig berufsberechtigter Arzt in die Ärzteliste eintragen. Vielmehr begann der Revisio... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 06.05.2020

RS Vwgh 2020/5/6 Ra 2018/11/0042

Index: L94059 Ärztekammer Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §3 Abs1ÄrzteG 1998 §3 Abs3ÄrzteG 1998 §4 Abs1BeitragsO Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr Abschn1 Abs10VwGG §42 Abs2 Z1
Rechtssatz: § 3 Abs. 1 ÄrzteG 1998 regelt die "selbständige" ärztliche Tätigkeit. Wenn daher Abschnitt I Abs. 10 lit. b BeitragsO für den Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien darauf abste... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.05.2020

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