Entscheidungen zu § 31 Abs. 3 ÄrzteG 1998

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2002/6/27 2002/10/0026

Mit Schriftsatz vom 23. Jänner 2001 beantragte der Beschwerdeführer, ihm die Bewilligung zur Haltung einer ärztlichen Hausapotheke zu erteilen. Diesem Schriftsatz war u.a. eine Bestätigung der Ärztekammer für Steiermark angeschlossen, der zufolge der Beschwerdeführer seit 16. November 1998 als Arzt für Allgemeinmedizin und als Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit Ordinationssitz in S. bei der Ärztekammer für Steiermark gemeldet und in die Ärzteliste der Österreichischen Ä... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.06.2002

RS Vwgh 2002/6/27 2002/10/0026

Index: 82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §31 Abs1;ÄrzteG 1998 §31 Abs2;ÄrzteG 1998 §31 Abs3;
Rechtssatz: Anders als Fachärzte, die sich im Allgemeinen auf ihr Sonderfach zu beschränken haben (vgl § 31 Abs. 2 und 3 ÄrzteG 1998), sind Ärzte für Allgemeinmedizin gemäß § 31 Abs. 1 ÄrzteG 1998 zur Ausübung einer "allgemeinärztlichen Berufsausübung" berechtigt, wobei unter "allgemeinärztlicher Ber... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.06.2002

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