Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben an die Ärztekammer für XXXX stellte der Beschwerdeführer einen Antrag auf Eintragung eines weiteren Berufssitzes in die Ärzteliste. Er sei Facharzt für Radiologie und verfüge derzeit über zwei Berufssitze. Der Eintragung eines dritten Berufssitzes stehe zwar § 45 Abs. 3 erster Satz ÄrzteG 1998 entgegen, wonach Fachärzte nur zwei Berufssitze im Bundesgebiet haben dürften, er halte diese Bes... mehr lesen...