Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) ist Mediziner und war vom 01.12.2023 bis 15.03.2025 in der Privatklinik XXXX GmbH beschäftigt. 1.1. römisch 40 (in Folge: Beschwerdeführer) ist Mediziner und war vom 01.12.2023 bis 15.03.2025 in der Privatklinik römisch 40 GmbH beschäftigt. 1.2. Am 09.08.2024 langte bei der Österreichischen Ärztekammer unter de... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. XXXX (in Folge Beschwerdeführer), ein spanischer Staatsbürger, hat am 30.01.2020, einen Antrag gemäß §§ 5, 28 ÄrzteG auf Anerkennung einer in Spanien absolvierten ärztlichen Grundausbildung sowie einer im Vereinigten Königreich absolvierten Ausbildung zum Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe eingebracht. Dem Antrag wurde... mehr lesen...