IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Mag.a Wieser über die Beschwerde des AA, wohnhaft in Z, vertreten durch BB in Y, Adresse 1, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom 07.04.2016, Zl *****, betreffend eine Übertretung nach dem Ärztegesetz, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das gegenständliche Straferkenntnis behoben und das Verwaltungsstrafverfahren nach § 45 Abs 1 Z 2 VStG eingestellt... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Mag.a Schmalzl über die Beschwerde des AA, vertreten durch BB, Adresse 1, Z, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde Y vom 14.09.2017, Zl *****, betreffend eine Angelegenheit nach der Tiroler Bauordnung 2011, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2. Die ordentliche Revision ist gem... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Mag. Linda Wieser über die Beschwerde des AA, geboren am xx.xx.xxxx, vertreten durch RA Dr. BB, Adresse 1, Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Z vom 7.04.2016, Zl ****, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Der Beschwerde wird insofern Folge gegeben, als die von der belangten Behörde verhängte Geldstrafe in der Höhe von EU... mehr lesen...