1 Mit dem - nach Disziplinaranzeige des Disziplinaranwalts beim Disziplinarrat der Österreichischen Ärztekammer (Revisionswerber) vom 28. Mai 2020 und dem daraufhin vom Disziplinarrat der Österreichischen Ärztekammer - Disziplinarkommission für Wien (vor dem Verwaltungsgericht belangte Behörde) nach § 154 Ärztegesetz 1998 (ÄrzteG 1998) gefassten Einleitungsbeschluss vom 2. Juli 2020 - ergangenen Disziplinarerkenntnis sprach die belangte Behörde die Mitbeteiligte - eine Fachärzt... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber zu Ra 2021/09/0096 (in der Folge: Zweitrevisionswerber) ist aufgrund des ihm am 5. Februar 2019 von der Österreichischen Ärztekammer ausgestellten Diploms zur selbständigen Berufsausübung als Arzt für Allgemeinmedizin berechtigt und seit 8. Februar 2019 als solcher in die Ärzteliste eingetragen. Bereits im April 2018 hatte er einen Notarztkurs abgeschlossen. 2 Mit Beschluss der vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde vom 25. September 2018 wurd... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §154 Abs2VwGG §42 Abs2 Z1 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2021/09/0096 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/09/0190 E 10. März 1999 RS 1 Stammrechtssatz Wie der Verwaltungsgerichtshof zur vergleichbaren Rechtslage des BDG 1979 und des LDG 1984 in ständiger... mehr lesen...