Entscheidungen zu § 151 Abs. 4 ÄrzteG 1998

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Beschluss 2020/5/8 Ra 2020/09/0012

1        Am 22. November 2014 wurde bei der Ärztekammer Steiermark eine Disziplinaranzeige gegen die Revisionswerberin, einer Ärztin für Allgemeinmedizin in der Steiermark, mit dem Vorwurf eingebracht, dass dem Anzeiger in Graz ein der Revisionswerberin als Autorin zurechenbarer Flyer des Inhalts in die Hand gedrückt worden sei, dass das Benützen eines Kinderwagens zu mehreren Erkrankungen und bei zwei von 1.000 lebend Geborenen zum plötzlichen Kindstod führe. 2        Mit Schreiben v... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 08.05.2020

RS Vwgh 2020/5/8 Ra 2020/09/0012

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §137ÄrzteG 1998 §141ÄrzteG 1998 §150ÄrzteG 1998 §151 Abs2ÄrzteG 1998 §151 Abs4ÄrzteG 1998 §153VStG §32 Abs2VwRallg Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2020/09/0021
Rechtssatz: Der Disziplinaranwalt kann - auch wenn ihm in § 150 ÄrzteG ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.05.2020

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