Entscheidungen zu § 109 Abs. 6 ÄrzteG 1998

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vfgh Erkenntnis 2002/6/14 B1463/00

Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführerin ist Mitglied des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien. Mit Berufungsbescheid vom 20. Juli 2000 wies der Beschwerdeausschuß des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien die Berufung der Beschwerdeführerin über die erstinstanzliche Vorschreibung des Fondsbeitrages für das Jahr 1999 in Höhe von römisch eins. 1. Die Beschwerdeführerin ist Mitglied des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien. Mit Berufungsbescheid vom ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 14.06.2002

RS Vfgh 2002/6/14 B1463/00

Index: 82 Gesundheitsrecht82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Gesetz B-VG Art18 Abs2 StGG Art5 ÄrzteG 1998 §109 Abs6 ÄrzteG 1998 §195 BeitragsO für 1999 des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für WienSatzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien vom 14.12.99 B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 z... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 14.06.2002

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