Mit Bescheid vom 16. März 1994 wurde das Zentrallabor des Krankenhauses W, dessen Rechtsträger der beschwerdeführende Verein ist, gemäß § 6a Abs. 1 des Ärztegesetzes 1984 als Ausbildungsstätte für die Ausbildung zum Facharzt für das Sonderfach "Medizinische und Chemische Labordiagnostik" ohne Beschränkung der anrechenbaren Ausbildungszeit, rückwirkend ab 1. April 1993, anerkannt. Die Zahl der Ausbildungsstellen für die Ausbildung zum Facharzt für das genannte Sonderfach an dem Betreff: ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §10 Abs10;VwRallg;
Rechtssatz: Wie sich aus dem Wortlaut des § 10 Abs. 10 ÄrzteG 1998 eindeutig ergibt, ist die Zurücknahme oder Einschränkung einer Anerkennung als Ausbildungsstätte nur dann zulässig, wenn sich entweder die für die Anerkennung als Ausbildungsstätte maßgeblichen Umstände geändert haben oder wenn nachträg... mehr lesen...