Entscheidungen zu § 34 WBFG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

13 Dokumente

Entscheidungen 1-13 von 13

TE OGH 1990/4/10 5Ob10/90

Begründung: Die Klägerin hat den Beklagten aufgrund von Wohnungsreservierungs- und Kaufverträgen, die zu verschiedenen Zeitpunkten in den Jahren 1976 und 1977 geschlossen wurden, je mit Wohnungseigentum zu verbindende Anteile an der Liegenschaft Wien 9., Hahngasse 21, übertragen, auf der sie unter Inanspruchnahme von Mitteln aus der Wohnbauförderung 1968 eine Wohnungseigentumsanlage errichten ließ. Nach dem Inhalt des Förderungsaktes der MA 50 wurde auf der Liegenschaft ein Wohn... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.04.1990

RS OGH 1990/4/10 5Ob10/90

Norm: ABGB §1012 ABGB §1170 WBFG 1968 §34WEG §19 ABGB § 1012 heute ABGB § 1012 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 1170 heute ABGB § 1170 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.04.1990

RS OGH 1990/4/10 5Ob10/90

Norm: ABGB §1012 ABGB §1170 WBFG §34 WEG §19 ABGB § 1012 heute ABGB § 1012 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 1170 heute ABGB § 1170 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.04.1990

TE OGH 1989/1/19 8Ob521/89

Entscheidungsgründe: Der Kläger hat das seiner Rechtsvorgängerin im Jahre 1975 von der beklagten Partei nach den Bestimmungen des WFG 1968 gewährte Förderungsdarlehen und den ihr gleichzeitig zuerkannten Anspruch auf monatlichen Annuitätenzuschuß zu einem Hypothekardarlehen anteilsmäßig übernommen, leistete seither die vereinbarten Rückzahlungsraten und erhielt gemäß § 10 Abs. 1 lit. c iVm § 15 a WFG 1968 die jeweiligen Annuitätenzuschüsse. Mit der vorliegenden Klage begehrt de... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 19.01.1989

TE OGH 1987/6/4 7Ob601/87 (7Ob602/87, 7Ob603/87, 7Ob604/87, 7Ob605/87, 7Ob606/87, 7Ob607/87, 7Ob608

Entscheidungsgründe: Die Beklagte war Eigentümerin der Liegenschaft EZ 1193 KG Landstraße, auf der sie Eigentumswohnungen errichtet hat. Aus Mitteln der Wohnbauförderung 1968 wurden ihr insgesamt Darlehen von S 8,078.292,-- gewährt. Im Jahre 1973 hat die Beklagte mit Wohnungseigentumswerbern, darunter auch den Klägern, Kaufverträge abgeschlossen, nach welchen sich der Kaufpreis der Eigentumswohnungen aus dem Preis für die Liegenschaftsanteile und den anteiligen Baukosten zusamme... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 04.06.1987

RS OGH 1987/6/4 7Ob601/87 (7Ob602/87 - 7Ob614/87)

Norm: WBFG 1968 §34 WEG 1975 §19 WEG 1975 § 19 gültig von 01.07.2000 bis 30.06.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2002 WEG 1975 § 19 gültig von 01.01.2000 bis 30.06.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/1999 WEG 1975 § 19 gültig von 21.02.1997 bis 31.12.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.06.1987

TE OGH 1986/4/15 5Ob57/86

Entscheidungsgründe: Die Nebenintervenientin errichtete als Eigentümerin der Liegenschaft Wien 15., Dankwartgasse 8 - Markgraf-Rüdigerstraße 20 (EZ 884 KG Fünfhaus) ein Wohnhaus mit 28 Eigentumswohnungen. Zur Abdeckung der Baukosten bediente sie sich eines Darlehens nach der Wohnbauförderung 1968, das durch das Amt der Wiener Landesregierung am 5.10.1972 in einer Höhe von 5,102.900 S gewährt wurde. Zur Abdeckung von Kostenerhöhungen wurde ihr am 18.11.1975 ein Nachtragsdarlehen... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.04.1986

RS OGH 1987/6/4 4Ob545/79, 7Ob601/87 (7Ob602/87 - 7Ob614/87)

Norm: WBFG 1968 §34
Rechtssatz: Die Endabrechnung, welche sich auf die gesamte Bauführung erstrecken muß, soll durch die Feststellung der "Gesamtbaukosten" die endgültige Festsetzung des Förderungsdarlehens ermöglichen. Entscheidungstexte 4 Ob 545/79 Entscheidungstext OGH 15.04.1980 4 Ob 545/79 7 Ob 601/87 Entscheidun... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.04.1980

RS OGH 1979/7/10 4Ob538/79

Norm: ABGB §1056 WBFG 1968 §2 Abs1 Z11WBFG 1968 §34 WEG 1975 §23 ABGB § 1056 heute ABGB § 1056 gültig ab 01.01.1812 WEG 1975 § 23 gültig von 01.01.2000 bis 30.06.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2002 WEG 1975 § 23 gültig ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.07.1979

RS OGH 1987/6/4 4Ob538/79, 7Ob601/87 (7Ob602/87 - 7Ob614/87)

Norm: WBFG 1968 §34WBFG 1954 §35
Rechtssatz: Erst die Prüfung der Endabrechnung ergibt, ob die Voraussetzungen unter denen die Darlehenszusicherung erfolgte, eingehalten wurden und insbesondere, ob die zulässigen Gesamtbaukosten, die anläßlich der Prüfung festzustellen sind, nicht überschritten wurden, sowie auch, in welchem endgültigen Ausmaß das Förderungsdarlehen zu gewähren ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.07.1979

RS OGH 1979/7/10 4Ob538/79

Norm: WBFG 1968 §34WBFG 1954 §35
Rechtssatz: Die Prüfung und Anerkennung der Endabrechnung durch das Amt der Landesregierung (als Vollziehungsorgan des Landes in seiner Eigenschaft als Darlehensgläubiger) ist kein Akt der Hoheitsverwaltung, sondern eine Maßnahme der Privatwirtschaftsverwaltung. Entscheidungstexte 4 Ob 538/79 Entscheidungstext OGH 10.07.1979 4 Ob 538/... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.07.1979

RS OGH 1976/8/26 7Ob634/76

Norm: WBFG 1968 §34
Rechtssatz: Der Anerkennungsbescheid der Landesregierung soll auf Grund der Endabrechnung die Höhe der Gesamtkosten des Bauvorhabens feststellen. Entscheidungstexte 7 Ob 634/76 Entscheidungstext OGH 26.08.1976 7 Ob 634/76 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0083002 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.08.1976

RS OGH 1989/1/19 1Ob156/73 (1Ob157/73 - 1Ob159/73), 7Ob39/75, 4Ob538/79, 5Ob15/82, 5Ob57/86, 7Ob601/

Norm: WBFG 1968 §34WBFG 1954 §35
Rechtssatz: 1. Die Endabrechnung (§ 35 WBFG 1968) dient nicht etwa bloß informativen Zwecken, sondern ist vom Amt der Landesregierung oder vom Bauaufsichtsorgan zu prüfen und zu erledigen. Die Anerkennung (Feststellung) muß aber vom Amt der Landesregierung ausgesprochen werden. Diese Prüfung hat sich auf die gesamte Bauführung zu erstrecken. Abzurechnen ist nicht etwa nur das Darlehen, sondern der Bau... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.05.1974

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