RS OGH 1990/4/10 5Ob10/90

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.04.1990
beobachten
merken

Norm

ABGB §1012
ABGB §1170
WBFG 1968 §34
WEG §19

Rechtssatz

Der Käufer einer Eigentumswohnung, der dem Wohnungseigentumsorganisator (hier: einer nicht dem Kreis der gemeinnützigen Bauvereinigungen angehörigen Gesellschaft mbH) vereinbarungsgemäß als Gegenleistung für die Übertragung eines Liegenschaftsanteils, verbunden mit dem Wohnungseigentum an einer bestimmten Wohnung, einen Kaufpreis für den Liegenschaftsanteil und den anteiligen Ersatz der Baukosten der Wohnung schuldet, hat grundsätzlich einen Anspruch darauf, eine ordnungsgemäß zusammengestellte, formell vollständige Rechnung unter Vorlage der Belege oder mit der Möglichkeit der Einsichtnahme in diese zu erhalten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0038396

Dokumentnummer

JJR_19900410_OGH0002_0050OB00010_9000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten