Entscheidungen zu § 15 WBFG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1965/11/16 8Ob286/65

Norm: WBFG 1954 §14 Abs2WBFG 1954 §15 lita
Rechtssatz: Die Bestimmungen des § 15 lit a WBFG 1954 und § 14 Abs 2 desselben Gesetzes rechtfertigen noch nicht die Annahme, daß die Fälligstellung gegenüber einem Mitschuldner auch gegenüber allen anderen Mitschuldnern wirksam sein müsse. Die Bestimmungen des Paragraph 15, Litera a, WBFG 1954 und Paragraph 14, Absatz 2, desselben Gesetzes rechtfertigen noch nicht die Annahme, daß die Fälli... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.11.1965

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