Begründung: Der Kläger begehrt die Verurteilung der beklagten Partei vor allem zum Verkauf seiner von dieser in einem näher bezeichneten Depot verwahrten Wertpapiere, die er allerdings näher zu umschreiben unterlassen hat. Die beklagte Partei wendete namentlich ein, das Wertpapierdepot sei vom zuständigen Finanzamt wirksam gepfändet worden, sodaß sie dem Auftrag des Klägers zu dessen Realisierung nicht habe Folge leisten dürfen. Der Kläger replizierte darauf, die Pfändung des... mehr lesen...
Norm: AbgEO §33 AbgEO §35 AbgEO §67 AbgEO § 33 heute AbgEO § 33 gültig ab 01.07.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 104/2019 AbgEO § 33 gültig von 01.01.1950 bis 30.06.2020 AbgEO § 35 heute ... mehr lesen...
Die Klage ist darauf gerichtet, daß die in der Abgabenexekutionssache der Beklagten (Republik Österreich) gegen die Verpflichtete A. Gesellschaft m. b. H. am 6. November 1950 zur Hereinbringung einer Abgabenforderung von 96.176.55 S, am 23. Juni 1952 zur Hereinbringung einer weiteren solchen Forderung von 41.667.28 S und am 26. Feber 1953 zur Hereinbringung der Abgabeforderung von 121.036.43 S durchgeführten Pfändungen einer Vorführungsapparatur und von 60 Scheinwerfern samt Kabel ... mehr lesen...
Norm: AbgEO §14 AbgEO §33 EO §258 AbgEO § 14 heute AbgEO § 14 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 AbgEO § 14 gültig von 01.07.2020 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 104/2019 AbgEO § 14 gültig von 01.0... mehr lesen...
Norm: AbgEO §14 AbgEO §33 EO §37 A1 EO §258 AbgEO § 14 heute AbgEO § 14 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 AbgEO § 14 gültig von 01.07.2020 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 104/2019 AbgEO § 14 gülti... mehr lesen...