Entscheidungen zu § 5 Abs. 6 FSG-NV

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TE Uvs Bescheid 2011/9/26 30.13-64/2011

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde der Beschuldigten Folgendes vorgeworfen: Sie haben am 14.05.2010, für Herrn F A, geb. am, eine Kursbestätigung im Sinne des § 5 Abs 6 FSG-Nachschulungsverordnung ausgestellt, obwohl die Nachschulung nicht ordnungsgemäß noch absolviert war, da die Teilnahme an allen Kurssitzungen durch Herrn A nicht gegeben war. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde der Beschuldigten Folgendes vorgeworfen: Si... mehr lesen...

Entscheidung | Uvs Bescheid | 26.09.2011

RS Uvs 2011/9/26 30.13-64/2011

Index: Verwaltungsstrafverfahren
Norm: FSG-NV §5 Abs6 FSG-NV § 5 heute FSG-NV § 5 gültig ab 01.12.2021 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 452/2021 FSG-NV § 5 gültig von 21.07.2005 bis 30.11.2021 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 220/2005 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Uvs | 26.09.2011

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