Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) vom 14.05.2021, Zl. XXXX , wurde festgestellt, dass dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) vom 01.05.2020 an eine Gesamtpension nach dem PG in der Höhe von monatlich brutto EUR 2.478,29 gebühre. Diese Gesamtpension ergebe sich aus: ? einem Ruhegenuss von EUR 1.546,26, ? einer Nebengebührenzulage von EUR 515,53 und ? ... mehr lesen...