Entscheidungsdatum 10.10.2024 Norm: BDG 1979 §50a B-VG Art133 Abs4 GehG §116d GehG §13b GehG §22 PG 1965 §1 PG 1965 §25a PG 1965 §3 PG 1965 §4 PG 1965 §5 PG 1965 §58 PG 1965 §6 PG 1965 §61 PG 1965 §69 PG 1965 §7 PG 1965 §8 PG 1965 §88 PG 1965 §9 PG 1965 §90 PG 1965 §91 PG 1965 §92 PG 1965 §93 PG 1965 §94 PG 1965 §99 BDG 1979 § 50a heute ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) vom 07.06.2023, GZ: XXXX , wurde festgestellt, dass dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) vom 01.11.2020 an eine Gesamtpension nach dem PG in der Höhe von monatlich brutto EUR 2.829,06 gebühre. Diese Gesamtpension ergebe sich aus: 1.1. Mit Bescheid der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbah... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) vom 01.04.2022, Zl. XXXX wurde festgestellt, dass dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) vom 01.08.2021 an eine Pension nach dem PG in der Höhe von monatlich brutto EUR 1.500,08 gebühre. Diese Gesamtpension ergebe sich aus: 1.1. Mit Bescheid der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und B... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) vom 27.10.2021, GZ: XXXX , wurde festgestellt, dass dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) vom 01.07.2021 an eine Gesamtpension nach dem PG in der Höhe von monatlich brutto EUR 2.696,09 gebühre. Diese Gesamtpension ergebe sich aus: 1.1. Mit Bescheid der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahne... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) vom 03.02.2022, Zl. XXXX , wurde festgestellt, dass dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) vom 01.10.2021 an eine Gesamtpension nach dem PG in der Höhe von monatlich brutto EUR 2.750,02 gebühre. Diese Gesamtpension ergebe sich aus: 1.1. Mit Bescheid der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahne... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) vom 14.05.2021, Zl. XXXX , wurde festgestellt, dass dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) vom 01.05.2020 an eine Gesamtpension nach dem PG in der Höhe von monatlich brutto EUR 2.478,29 gebühre. Diese Gesamtpension ergebe sich aus: ? einem Ruhegenuss von EUR 1.546,26, ? einer Nebengebührenzulage von EUR 515,53 und ? ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer ist aufgrund einer - durch seinen Antrag eingeleiteten - Ruhestandsversetzung gemäß § 14 des Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, kurz BDG 1979, mit Ablauf des Monats in den Ruhestand versetzt wurden, in dem der Bescheid vom 06.03.2015 rechtskräftig wurde, das war April 2015. Dieser Bescheid ist rechtskräftig geworden. 1. Der Beschwerdeführer ist aufgrund einer - durch seinen Antrag eingel... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit Bescheid des Streitkräfteführungskommandos, Joint 1, Schwarzenbergkaserne, 5071 Wals, vom 04.03.2014, GZ XXXX , wurde der Beschwerdeführer (im Folgenden Bf) gemäß § 14 Abs 1, 2 und 4 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 - BDG 1979, BGBl. Nr. 333, mit Ablauf des 30.04.2014 rechtskräftig in den Ruhestand versetzt. römisch eins.1. Mit Bescheid des Streitkräfteführungskommandos, Joint 1, Schwarzenbergka... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 17.03.1989, Zahl 104.623/11-Pr/3/88, wurden dem Beschwerdeführer für die Zeit zwischen der Vollendung seines 18. Lebensjahres am 10.12.1977 und dem Tag des Beginns seiner ruhegenussfähigen Bundesdienstzeit am 01.04.1988 gemäß § 53 PG 1965 9 Jahre, 6 Monate und 25 Tage als Ruhegenussvordienstzeiten unbedingt angerechnet. 1. Mit Beschei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Die Beschwerdeführerin befindet sich gemäß § 15 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit § 236c Abs. 1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333/1979, ab dem 1. Juli 2012 im Ruhestand (Mitteilung des Landesschulrates für Salzburg vom 3. Februar 2012, Zl. XXXX/192-2012). römisch eins.1. Die Beschwerdeführerin befindet sich gemäß Paragraph 15, Absatz eins und 2 in Verbindung mit Paragraph 236 c, Absatz eins, ... mehr lesen...