Außer Streit steht, dass die Klägerin am 27.01.2006 für den am 15.11.2005 geborenen L*** den Antrag auf eine Niederlassungs- und Aufenthaltsbewilligung gestellt hat. Die Klägerin hatte bis 31.3.2006 einen gültigen Aufenthaltstitel als Studentin gemäß § 7 Abs. 4 Z 1 Fremdenrechtsgesetz. Sowohl die Weitergewährung des Aufenthaltstitels für die Klägerin selbst als auch für den mj. L*** wurde mit Niederlassungs- und Aufenthaltsbewilligung, ausgestellt am 6.11.2006, gewährt. 27.01.200... mehr lesen...
Norm: KBGG §2 Abs1 Z5FPG 2005 §30 Abs4 NAG §24 Abs2 KBGG § 2 heute KBGG § 2 gültig ab 30.06.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 64/2025 KBGG § 2 gültig von 01.11.2025 bis 29.06.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 64/2025 KBGG § 2 gültig von... mehr lesen...