Norm: KBGG §2 Abs1 Z5FPG 2005 §30 Abs4NAG §24 Abs2
Rechtssatz: Nach dem Willen des Gesetzgebers knüpft lediglich die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes an den Zeitpunkt der Ausstellung des Aufenthaltstitels (NAG-Karte) an. Bei einer verfassungskonformen Interpretation ist davon auszugehen, dass ein rechtszeitiger Antrag auf Kinderbetreuungsgeld Frist wahrend ist und nach Erteilung des entsprechenden Aufenthaltstitels die Gewährung das Kinder... mehr lesen...