Norm: TirPGG aF §3 Abs7
Rechtssatz: § 3 Abs 7 zweiter Satz Tir PGG ist nur auf solche Fälle anwendbar, in denen die Beobachtungsfrist von einem Jahr ("letzten zwölf Monate") mit oder nach dem Zeitpunkt des Inkrafttreten dieses Gesetzes beginnt. Entscheidungstexte 10 ObS 92/98x Entscheidungstext OGH 28.04.1998 10 ObS 92/98x Schlagworte ... mehr lesen...
Norm: TirPGG aF §3 Abs1TirPGG aF §3 Abs7
Rechtssatz: § 3 Abs 7 TirPGG normiert eine Einschränkung des nach § 3 Abs 1 TirPGG grundsätzlich bestehenden Anspruches auf Pflegegeld. Auch bei Erfüllung sämtlicher Voraussetzungen des Abs 1 leg cit hat eine Person dann, wenn die Kriterien des Abs 7 leg cit erfüllt sind, keinen Anspruch auf die Leistung, wobei die Tatbestandselemente des Leistungsausschlusses auf in der Vergangenheit (vor der Antragstel... mehr lesen...