Norm: bgldPGG §18nöPGG §18 Abs1nöPGG §20nöPGG §23a Abs2
Rechtssatz: Pflegegeldträger ist das Land Niederösterreich (und nicht die gemäß § 20 des nö PGG bescheiderlassende Bezirksverwaltungsbehörde). Entscheidungstexte 10 ObS 186/98w Entscheidungstext OGH 09.06.1998 10 ObS 186/98w 10 ObS 317/98k Entscheidungstext OGH 13.10.1998 1... mehr lesen...
Norm: ASGG §66BPGG allgstmkPGG §18stmkPGG §19 Abs1
Rechtssatz: Beklagter in einem Pflegegeldverfahren vor den Arbeitsgerichten und Sozialgerichten ist regelmäßig der jeweilige Pflegegeldträger. Dies ergibt sich in den einzelnen Landesrechten zum Teil aus ausdrücklichen Klarstellungen (vergleiche § 19 Abs 3 Bgld PGG, § 18 Abs 3 Sbg PGG, § 19 Abs 2 Wr PGG) beziehungsweise aus den allgemeinen Verweisungen auf das ASGG, insbesondere auch auf dessen... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 CIIo1ABGB §1152 DBPG §18GleichbehandlungsG allg
Rechtssatz: Die Betriebsparteien sind schon vor Inkrafttreten des GleichbehandlungsG sowie des BPG zufolge ihrer mittelbaren Bindung an den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz verpflichtet gewesen, die sachlich nicht (mehr) gerechtfertigte Differenzierung in der Ausgestaltung der Versorgung der Hinterbliebenen männlich und weiblicher Dienstnehmer zu beseitigen. Da die Berufung a... mehr lesen...