Entscheidungen zu § 13a Abs. 5 PG 1965

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE Vwgh Erkenntnis 2005/3/16 2004/12/0160

Der Beschwerdeführer steht als Sektionschef i.R. seit 1. Juli 1995 in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Am 28. Oktober 2003 langte am Bundespensionsamt eine Eingabe des Beschwerdeführers vom 26. Oktober 2003 ein, in welcher es (auszugsweise) heißt: "Mit Bescheid des Bundesrechenamtes vom ... wurde mir ein Ruhegenuss zuerkannt, dessen Ausmaß in Abhängigkeit nach den Ansätzen des Gehaltsgesetzes 1956 bestimmt wurde. Mit mir nicht zugänglichen Maß... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.03.2005

RS Vwgh 2005/3/16 2004/12/0160

Index: 65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: PG 1965 §13a Abs1 idF 1996/201;PG 1965 §13a Abs5 idF 1996/201;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof vertritt die Auffassung, dass § 13a Abs. 1 PG 1965 als Tatbestand für die Auslösung der Beitragspflicht nicht die Auszahlung der Geldleistung, sondern bloß deren Gebührlichkeit umschreibt. Anders als der Beschwerdeführer meint, spricht gerade die Ausnahmebestimmung des ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.03.2005

RS Vwgh 2005/3/16 2004/12/0160

Index: 65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: PG 1965 §13a Abs1 idF 1996/201;PG 1965 §13a Abs2 idF 2001/I/087;PG 1965 §13a Abs5 idF 1996/201;
Rechtssatz: § 13a Abs. 1 PG 1965 erklärt den "Empfänger von monatlich wiederkehrenden Geldleistungen" als beitragspflichtig. Der Beschwerdeführer meint nun, es sei unklar, ob diese Bestimmung auf die tatsächliche Auszahlung derartiger Geldleistungen oder aber auf deren Gebüh... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.03.2005

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