Entscheidungen zu § 108 PG 1965

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-8 von 8

TE OGH 2003/12/16 4Ob237/03m

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Entscheidung | OGH | 16.12.2003

RS OGH 2003/12/16 4Ob237/03m

Norm: ABGB §1451MPG §108UWG §1 C6
Rechtssatz: Ein Verstoß gegen §108 MPG wird nicht nur durch den tatsächlichen Verkauf von Medizinprodukten und die Zahlung der vereinbarten Provision verwirklicht. Schon das Anbieten und Versprechen eines finanziellen Vorteils an den in §108 MPG angeführten Personenkreis verstößt gegen diese Bestimmung und damit auch gegen §1 UWG. Das rechtswidrige Verhalten liegt daher solange vor, als ein vertraglicher Anspru... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.12.2003

TE OGH 2003/10/21 4Ob104/03b

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Entscheidung | OGH | 21.10.2003

TE OGH 2003/10/21 4Ob156/03z

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Entscheidung | OGH | 21.10.2003

RS OGH 2003/10/21 4Ob104/03b, 4Ob156/03z, 4Ob237/03m

Norm: MPG §108B-VG Art7StGG Art2
Rechtssatz: Die Einschränkung der Erwerbsmöglichkeiten der von § 108 MPG erfassten Personen dient dem Schutz der Gesundheit und damit einem grundsätzlich höherwertigen Rechtsgut. Es liegt weder eine unsachliche und somit gleichheitswidrige Differenzierung vor, die einen Verstoß gegen Art 7 B-VG bzw Art 2 StGG bedeutet, noch eine Verletzung des verfassungsgesetzlich geschützten Rechts auf Erwerbsfreiheit, zumal d... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.10.2003

RS OGH 2003/10/21 4Ob156/03z

Norm: MPG §108
Rechtssatz: Der Normzweck des § 108 MPG, die Entscheidung über Einsatz und Auswahl von Medizinprodukten möglichst nicht durch finanzielle Interessen der Entscheidungsträger zu beeinflussen, trifft auf eine Sprechstundenhilfe, welche einerseits aufgrund eines abgeschlossenen Medizinstudiums über fundierte Vorbildung verfügt und andererseits als Ehefrau des Ordinationsbetreibers in einem besonderen Naheverhältnis zu diesem steht, s... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.10.2003

RS OGH 2003/10/21 4Ob104/03b, 4Ob237/03m

Norm: MPG §108
Rechtssatz: Kommt einem Arzt, der eine Ordination für Allgemeinmedizin betreibt, eine Aufgabe im Rahmen der Abgabe, Inbetriebnahme oder Anwendung eines bestimmten Medizinprodukts zu, fällt er unter den Personenkreis des § 108 MPG. Entscheidungstexte 4 Ob 104/03b Entscheidungstext OGH 21.10.2003 4 Ob 104/03b 4 Ob 237/03m... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.10.2003

RS OGH 2003/10/21 4Ob104/03b

Norm: MPG §108
Rechtssatz: Die Beratung des Patienten über Therapiemöglichkeiten, auch über Anschaffung bestimmter Medizinprodukte, erfolgt als Teil der ärztlichen Dienstleistung grundsätzlich entgeltlich, weil hiefür vom Patienten (seinem Versicherer) Honorar gezahlt wird. § 108 MPG verbietet lediglich - wie vergleichbar auch § 53 Abs 2 ÄrzteG - ein Entgelt für die Auswahl/Empfehlung/Vermittlung eines bestimmten Medizinprodukts, wie dies auch ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.10.2003

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