Norm
MPG §108Rechtssatz
Die Einschränkung der Erwerbsmöglichkeiten der von § 108 MPG erfassten Personen dient dem Schutz der Gesundheit und damit einem grundsätzlich höherwertigen Rechtsgut. Es liegt weder eine unsachliche und somit gleichheitswidrige Differenzierung vor, die einen Verstoß gegen Art 7 B-VG bzw Art 2 StGG bedeutet, noch eine Verletzung des verfassungsgesetzlich geschützten Rechts auf Erwerbsfreiheit, zumal deren Beschränkung in öffentlichem Interesse (hier Gesundheitsschutz) zulässig ist.Die Einschränkung der Erwerbsmöglichkeiten der von Paragraph 108, MPG erfassten Personen dient dem Schutz der Gesundheit und damit einem grundsätzlich höherwertigen Rechtsgut. Es liegt weder eine unsachliche und somit gleichheitswidrige Differenzierung vor, die einen Verstoß gegen Artikel 7, B-VG bzw Artikel 2, StGG bedeutet, noch eine Verletzung des verfassungsgesetzlich geschützten Rechts auf Erwerbsfreiheit, zumal deren Beschränkung in öffentlichem Interesse (hier Gesundheitsschutz) zulässig ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118198Dokumentnummer
JJR_20031021_OGH0002_0040OB00104_03B0000_003