RS OGH 2003/12/16 4Ob237/03m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.12.2003
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Norm

ABGB §1451
MPG §108
UWG §1 C6

Rechtssatz

Ein Verstoß gegen §108 MPG wird nicht nur durch den tatsächlichen Verkauf von Medizinprodukten und die Zahlung der vereinbarten Provision verwirklicht. Schon das Anbieten und Versprechen eines finanziellen Vorteils an den in §108 MPG angeführten Personenkreis verstößt gegen diese Bestimmung und damit auch gegen §1 UWG. Das rechtswidrige Verhalten liegt daher solange vor, als ein vertraglicher Anspruch auf Provision oder finanzielle Vorteile für den Fall einer Vermittlung besteht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118491

Dokumentnummer

JJR_20031216_OGH0002_0040OB00237_03M0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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