Begründung: Die Antragstellerin erwarb mit Kaufvertrag vom 17. 6. 2009 von dem durch seinen vertretenen Sachwalter Verkäufer die in dessen Eigentum stehenden 790/13100 Anteile an der Liegenschaft EZ *****, Grundbuch *****, mit welchen Anteilen Wohnungseigentum an W2 untrennbar verbunden ist. Der Kaufvertrag weist eine Genehmigungsklausel des Bezirksgerichts Hernals vom 25. 6. 2009 zu AZ 1 P 199/08y auf, die nicht mit einer Rechtskraftbestätigung versehen ist. In ihrem im elektronis... mehr lesen...
Begründung: Die „Maria R***** geborene M*****, Gesellschaft m.b.H. & Co. KG.“ (im Folgenden: KG) ist zu 2625/11030-Anteilen Mit- und Wohnungseigentümerin der Liegenschaft EZ *****. Laut Übernahmevereinbarung vom 13. 11. 2008 trat deren unbeschränkt haftende Gesellschafterin M***** Gesellschaft m.b.H. (im Weiteren: GmbH) mit Wirkung zum 31. 10. 2008 aus der KG aus und übernahm die einzige Kommanditistin Andrea J***** (in Hinkunft: Antragstellerin) das gesamte Gesellschaftsvermög... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der Grundbuchssache der Antragsteller 1. Nikolaus J*****, 2. Günther J*****, und 3. Gerda J*****, alle vertreten durch Dr. Gerhard Taufner, Rechtsanwalt in Melk, wegen Einverleibung des Eigentumsrechts und anderer Grundbuchshandlungen ob der EZ *****, über den außerorde... mehr lesen...
Begründung: Mit dem als Notariatsakt abgeschlossenen Schenkungs- und Übergabsvertrag vom 27. Dezember 2000 schenkte Dr. Gertrude H***** (im Folgenden: Übergeberin) ihre Liegenschaft EZ 1634 Grundbuch ***** ihrer Nichte Mag. Isabella M***** (im Weiteren: Übernehmerin). Unter Punkt Drittens 2.) vereinbarten die Vertragsparteien die zu Gunsten der Übergeberin grundbücherlich sicherzustellende Dienstbarkeit des lebenslangen und unentgeltlichen Fruchtgenussrechts sowie unter Drittens 3... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zu der vom Rekursgericht als klärungsbedürftig erachteten Rechtsfrage, ob es für die Bewilligung einer Pfandrechtseinverleibung ausreicht, im Grundbuchsgesuch und in der Pfandrechtsurkunde nur die Miteigentumsanteile des Pfandbestellers anzuführen, ohne auch auf das damit verbundene Wohnungseigentum hinzuweisen, existiert bereits eine höchstgerichtliche Judikatur: 5 Ob 4/82, tw. veröffentlicht in JBl 1984, 315 = RPflSlgG... mehr lesen...
Begründung: Mit Pfandurkunde vom 24.8.1989/31.10.1989 verpfändeten Guido, Werner, Benno und Maria G***** ihre Anteile an den Liegenschaften EZ ***** und ***** des Grundbuches ***** und EZ ***** des Grundbuches ***** der Antragstellerin zur Sicherstellung eines dem Benno G***** eingeräumten Kredites bis zum Höchstbetrag von S 320.000. Sie verpflichteten sich dem Pfandgläubiger gegenüber im Sinne des § 469 a ABGB, alle dem einzuräumenden Pfandrecht zum Zeitpunkt seiner Verbücherung im... mehr lesen...
Norm: GBG §85 Abs2GBG §94 Abs1 Z1 BGBG §96 Abs1WEG 1948 §3WEG 1948 §5 Abs1WEG 2002 §2 Abs1WEG 2002 §5 Abs3WEG 2002 §11
Rechtssatz: Der Umstand, dass mit dem Miteigentumsanteil, auf den sich die begehrte Eintragung (hier: Einverleibung des Eigentumsrechts) bezieht, Wohnungseigentum verbunden ist, muss weder im Gesuch noch in der Erledigung angeführt werden. Das Grundbuchsgericht kann diesen Hinweis aber als zulässige Verdeutlichung in den Beschl... mehr lesen...
Franz R., seine Ehegattin Agnes R. und Johann V., der Sohn der Agnes R. und Stiefsohn des Franz R., beantragten auf Grund eines notariellen Schenkungs- und Erbverzichtsvertrages die Bewilligung folgender grundbücherlicher Eintragungen: 1. die Einverleibung des Eigentumsrechtes des Johann V. auf einen Drittelanteil einer bisher den Ehegatten Franz und Agnes R. je zur Hälfte gehörigen Liegenschaft; 2. die Beschränkung der Ehegatten Franz und Agnes R. bei den ihnen verbliebenen Zweid... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §36 Abs4AußStrG 2005 §47 Abs3AußStrG 2005 §65 Abs3 Z2GBG §96 Abs1GBG §122 Abs2ZPO §520 BZPO §526
Rechtssatz: Gleich wie das Gericht nicht mehr oder etwas anderes bewilligen darf, als die Partei angesucht hat, so kann auch die Partei nicht etwas anderes im Rechtsmittelwege begehren, als was sie in ihrem Grundbuchsgesuch selbst beantragt hat. Sie ist an ihren Antrag ebenso gebunden, wie das Gericht. Entschei... mehr lesen...