Begründung: An der Liegenschaft EZ 216 GB ***** ist Wohnungseigentum begründet. Darauf wurden drei Baukörper errichtet. Beim dritten Baukörper wurde Wohnungseigentum aufgrund der seinerzeitigen Baubewilligung vom 27. 3. 2007 begründet. Durch die geänderte Bauführung im Zuge der Errichtung des Hauses 3 ergaben sich zahlreiche Bestandverschiebungen. Unter anderem wurden statt 18 Wohnungen durch teilweise Teilung von Wohnungen nunmehr 21 Wohneinheiten errichtet. Sämtliche Wohnungseigen... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 2285 bestehend aus den Grundstücken 1406/1, 1408/1 und 1409 Grundbuch *****. Jörg Mario S***** ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 2456 Grundbuch ***** bestehend aus dem Grundstück 1406/19. Die Antragstellerin begehrt ob der EZ 2456 die Einverleibung der Dienstbarkeit des Parkens laut Urteil GZ 39 Cg 22/03i-14 des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz in Verbindung mit der Vereinbarung vom 7. 11. 1980, Punkt ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem als Notariatsakt abgeschlossenen Schenkungs- und Übergabsvertrag vom 27. Dezember 2000 schenkte Dr. Gertrude H***** (im Folgenden: Übergeberin) ihre Liegenschaft EZ 1634 Grundbuch ***** ihrer Nichte Mag. Isabella M***** (im Weiteren: Übernehmerin). Unter Punkt Drittens 2.) vereinbarten die Vertragsparteien die zu Gunsten der Übergeberin grundbücherlich sicherzustellende Dienstbarkeit des lebenslangen und unentgeltlichen Fruchtgenussrechts sowie unter Drittens 3... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 17. 3. 2008 wurde hinsichtlich mehrerer Liegenschaften das (Mit-)Eigentumsrecht des Josef S***** antragsgemäß einverleibt. Der (nunmehrige) Antragsteller (und frühere Liegenschaftseigentümer) erhob gegen die antragsgemäße Bewilligung des Grundbuchsgesuchs einen Rekurs. Beantragt wurde, dem Rekurs stattzugeben und das Grundbuchsgesuch abzuweisen sowie „auch die Löschungsklage anzumerken". Die Vorinstanzen haben diesen Antrag auf Anmerkung der Löschung... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag auf Verbücherung einer Dienstbarkeit mit der wesentlichen
Begründung: ab, dass das Ansuchen, in dem sich die Antragstellerin nur insgesamt auf den die wesentliche Eintragungsgrundlage bildenden Vertrag samt Nachtrag, nicht aber auf eine einzelne Vertragsbestimmung berufen hatte, insofern nicht dem, insbesondere in § 85 GBG verankerten Bestimmtheitsgebot entsprochen habe und überdies der Anschluss einer planlichen Darstellung des Verlaufs... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei, eine physische Person, beantragte auf Grund eines vollstreckbaren Versäumungsurteils zur Hereinbringung von S 97.669,20 samt Anhang beim Erstgericht unter anderem die Bewilligung der Zwangsversteigerung einer Liegenschaft der Verpflichteten. Das Erstgericht wies diesen Antrag mit der
Begründung: ab, es fehle darin das nach § 98 GBG sowie § 54 Abs 1 Z 1 EO anzuführende Geburtsdatum der betreibenden Partei. Das Erstgericht wies diesen Antrag... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragstellerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, die Zweit- bis 14. Antragsteller sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****. Unter Vorlage des Originalservitutsvertrags vom 23. 11. 1998 (Beilage A) beantragten die Antragsteller im Grundbuch ***** nachstehende grundbücherliche Eintragungen: 1. Im Lastenblatt der Liegenschaft EZ ***** die Einverleibung der Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens "gemäß den Bestim... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat die Ansicht vertreten, die Bestimmung des § 98 GBG wende sich primär an das Gericht, es komme was die Angaben in einem Grundbuchsgesuch (§ 85 Abs 2 GBG) anlange, darauf an, daß dem Grundbuchsgericht ohne besonderen Aufwand eine Beschlußfassung im Sinne des § 98 GBG möglich sei, diese Bestimmung lasse eine zweckorientierte Auslegung zu, sie diene der vom Rechtsverkehr vorausgesetzten besonderen ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das Grundbuchsgesuch der Antragstellerin, aufgrund des Kaufvertrages vom 27.7./10.8.1995 und anderer Grundbuchsurkunden im Grundbuch 02001 Eisenbahnbuch, Grundeinlage EZ 1000, ob der Teileinlage EZ *****, KG ***** die Anmerkung der Abschreibung der Grundstücke ***** und ***** zu bewilligen und hievon das Bezirksgericht M***** unter Beischluß der Beilagen mit dem Bemerken zu verständigen, daß gegen die Abschreibung kein Einwand bestehe, ab. De... mehr lesen...
Begründung: Der betreibenden Partei wurden mit einem Urteil des Erstgerichtes Kosten in der Höhe von S 70.569,56 und mit einem im Berufungsverfahren über dieses Urteil ergangenen Urteil des Rekursgerichtes, gegen das der Verpflichtete fristgerecht die außerordentliche Revision erhob, Kosten in der Höhe von S 9.639,84 zugesprochen. Die betreibende Partei beantragte mit einem am 6.10.1995 beim Erstgericht eingelangten Antrag, ihr auf Grund dieser Urteile zur Sicherstellung der F... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Teilurteil wurde der Beklagte schuldig erkannt, der klagenden Partei S 276.238,70, S 73.178,22 und S 265.590,53 samt jeweils 11 % Zinsen vom 1.7.1992 bis 28.2.1993 sowie jeweils 14,25 % Zinsen seit 1.3.1993 bei sonstiger Exekution in die verpfändeten 773/11.140 ideellen Miteigentumsanteile an der Liegenschaft EZ *****, mit denen Wohnungseigentum an der Wohnung W 19/20 mit Garten G 1/2 verbunden ist, zu zahlen. Dieses Teilurteil wird vom Rev... mehr lesen...
Begründung: Den verpflichteten Parteien wurde mit einem Wechselzahlungsauftrag zur ungeteilten Hand die Bezahlung von 4,260.521,40 S sA aufgetragen. Sie erhoben gegen den Wechselzahlungsauftrag fristgerecht Einwendungen. Die betreibende Partei beantragte, ihr auf Grund des Wechselzahlungsauftrags zur Sicherung der darin angeführten Forderung die Exekution unter anderem durch Vormerkung des Zwangspfandrechtrechts auf einer Liegenschaft als Haupteinlage und auf dem Hälfteantei... mehr lesen...
Norm: GBG §85GBG §98
Rechtssatz: Für den Eintragungswerber sind die Voraussetzungen des § 85 Abs 1 und 2 GBG bereits dann erfüllt, wenn sein Antrag jegliche Verwechslung des Eintragungsobjektes oder Fehlinterpretation des Begehrens ausschließt und dem allgemeinen Interesse an der Beibehaltung standardisierter Regeln über Form, Aufbau und Inhalt des grundbücherlichen Informationssystems jedenfalls so weit Rechnung getragen wird, dass de... mehr lesen...
Norm: GBG §85GBG §98
Rechtssatz:
Das Begehren eines Eintragungswerbers, zugunsten von Hypothekargläubigern die Löschungsverpflichtung bei Vorpfandrechten in den konkret angeführten Grundbuchseinlagen anzumerken, läßt in einer jede Verwechslung ausschließenden Weise erkennen, welche Hypotheken gemeint sind und reicht daher für ein Grundbuchsgesuch aus.
Entscheidungstexte 5 Ob 48... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 12.1.1993, TZ 7115/92, bewilligte das Erstgericht zwar antragsgemäß die Einverleibung einer Simultan-Höchstbetragshypothek der Bank D***** in der EZ ***** des Grundbuches W***** als Haupteinlage sowie in den EZ ***** desselben Grundbuches als Nebeneinlage, wies jedoch das darüber hinausgehende Begehren, bei allen Vorpfandrechten in den angeführten EZ die Anmerkung der Löschungsverpflichtung gemäß § 469a ABGB zugunsten der neuen Hypothekargläubiger... mehr lesen...
Norm: ABGB §469a GBG §85 ABGB § 469a heute ABGB § 469a gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/1997 ABGB § 469a gültig von 01.01.1917 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz:
Im... mehr lesen...
Begründung: Heinz F***** ist zu 2657/100.000 und zu 262/100.000 Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches ***** O*****. Mit den zuerst genannten Anteilen (BLNR 40) ist Wohnungseigentum an der Wohnung Nr. 15 des Hauses Am N***** Nr. 3 verbunden, mit den anderen Anteilen Wohnungseigentum an der Garage Nr. 53 (BLNR 41). Unter CLNR 1 a, 2 a, 5 a, 6 a, 8 a, 9 a, 11 b und 12 b sind auf beiden Anteilen Pfandrechte einverleibt. Laut Pfandurkunde vom 16.Dezembe... mehr lesen...
Begründung: Franz K***** ist zu 1413/1517 Anteilen Miteigentümer der im
Kopf: dieser Entscheidung genannten Liegenschaft (B-LNR 7). Der Antragsteller begehrte (Grundbuchsgesuch TZ 4356/90) unter Berufung auf die im
Spruch: genannten, teils von ihm teils von Vormännern im Sinne des § 22 GBG errichteten Urkunden ob 117/1517 Anteilen des Franz K***** die Einverleibung Franz K***** ist zu 1413/1517 Anteilen Miteigentümer der im
Kopf: dieser Entscheidung genannten Liegenschaft (B-LNR 7).... mehr lesen...
Norm: GBG §85GBG §98
Rechtssatz:
Es besteht keine gesetzliche Bestimmung, wonach im Grundbuchsantrag im Falle des Erwerbes bloß eines Teiles der Rechte des Vormannes angeführt werden müßte, was mit dem nicht erworbenen Teil geschieht. Dieser bleibt selbstverständlich dem Vormann.
Entscheidungstexte 5 Ob 93/90 Entscheidungstext OGH 26.02.1991 5 Ob 93/90 ... mehr lesen...
Norm: GBG §85GBG §98
Rechtssatz: Der im § 98 GBG angeführte wesentliche Inhalt eines Grundbuchsbeschlusses ist auch für die Frage des Inhaltes des Grundbuchsgesuchs (§ 85 GBG) maßgebend. Der Name des bücherlichen Eigentümers der Liegenschaft braucht nicht angeführt zu werden. Der im Paragraph 98, GBG angeführte wesentliche Inhalt eines Grundbuchsbeschlusses ist auch für die Frage des Inhaltes des Grundbuchsgesuchs (Paragraph 85, GBG) m... mehr lesen...