Begründung: Das Erstgericht hat mit seinem Sachbeschluss den Antrag, einen näher bezeichneten (aus zwei Teilen bestehenden) Beschluss der Eigentümergemeinschaft für unwirksam zu erklären, abgewiesen (zum Sachverhalt vgl die in dieser außerstreitigen Wohnrechtssache ergangene Vorentscheidung 5 Ob 164/07i = wobl 2008/72 [zust Call] = MietSlg LIX/24 = immolex 2008/81). Das Rekursgericht hat mit dem nunmehr angefochtenen Sachbeschluss (ua) ausgesprochen, dass der zweite T... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragstellerin ist die im Grundbuch einverleibte Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** GB *****. Zum Gutsbestand dieser Liegenschaft gehören (ua) die GST-NR 1026/2 und 1037/2. Ob der Liegenschaft EZ ***** GB ***** sind sub C-LNR 2a die „Dienstbarkeit der Führung, Benützung und Erhaltung einer elektrischen Hochspannungsfernleitung auf Gst 1026/2 1037/7 gem Dienstbarkeitsvertrag 1932-08-29 für EZ 56" und sub C-LNR 3a die „Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens a... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragstellerin ist Alleineigentümerin der im
Kopf: genannten Liegenschaft (bestehend aus zwei Grundstücken, und zwar Wald mit 12.802 m² und Baufläche mit 312 m² samt einem darauf befindlichen Wohnhaus), die zu C-LNR 2a mit einem Fruchtgenussrecht gemäß Punkt Fünftens des Übergabsvertrags vom 1. Dezember 2000 für ihren Großvater belastet ist; dieser Vertragspunkt nimmt vom Fruchtgenuss das Waldgrundstück aus. Zugunsten des Großvaters ist weiters ein Belastungs- ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der Liegenschaften EZ ***** und EZ *****. Sie unterfertigte beglaubigt am 17. Oktober 2007 eine „Verkaufsvollmacht“ mit folgendem Inhalt: „Die gefertigte Hermine L***** [...], ist grundbücherliche Alleineigentümerin der Liegenschaften EZ *****, [...], sowie EZ ***** [...]. Frau Hermine L***** [...], bevollmächtigt die R***** registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, [...], hiermit für sich und ihre Rechtsnachfolger, die... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 223 Grundbuch *****. Er unterfertigte notariell beglaubigt am 30. 7. 2007 eine „Vollmacht zur Veräußerung von Liegenschaften" mit folgendem Inhalt: „Der Genannte bevollmächtigt und ermächtigt hiermit für sich und seine Rechtsnachfolger die *****bank ***** reg.Gen.mbH ***** im Folgenden kurz Vollmachtnehmerin genannt, die vorbezeichnete Liegenschaft ganz oder zum Teile und an wen immer im Kauf- oder Tauschwege zu verä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist grundbücherlicher Eigentümer von mit Wohnungseigentum verbundenen 233/1144 Anteilen an der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****. Diese Eigentumswohnung verkaufte er am 10. 8. 2002 mittels handschriftlicher „Kaufvereinbarung" (s Beilage ./B) an die Beklagte, die sich in der Folge allerdings weigerte, die Eigentumswohnung zu übernehmen, im Grundbuch als Eigentümerin eingetragen zu werden und den Kaufpreis zu bezahlen. Mit Urteil vom 11. 8. 2003 v... mehr lesen...
Norm: GBG §35GBG §77 Abs1GBG §77 Abs2GBG §94 Abs1 Z2GBG §96 Abs2
Rechtssatz: Wird die Einverleibung einer Dienstbarkeit zum Nachteil des Antragstellers begehrt, dann muss der Einschreiter gemäß § 77 Abs 1 GBG dartun, dass er zur Anbringung von Grundbuchsgesuchen befugt sei. Die Berufung auf „die erteilte Vollmacht" lässt die Unterscheidung zwischen § 77 Abs 1 und 2 GBG offen. Ohne die Berufung auf eine besondere Vollmacht im Sinn des § 77 Abs 1... mehr lesen...
Begründung: Der Erstantragsteller und die Zweitantragstellerin sind jeweils Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ 3253 GB ***** bestehend aus GST-NR 2274/1. Der Drittantragsteller und die Viertantragstellerin sind jeweils Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ 2509 GB ***** bestehend aus GST-NR 2269/3. Die Antragsteller begehrten aufgrund des Dienstbarkeitsvertrags vom 13. 6./30. 7. 2007 ob der Liegenschaft EZ 3253 GB ***** die Einverleibung der Dienstbarkeit des Parkplatzes gemäß Pun... mehr lesen...
Begründung: Der Erst- und der Zweitantragsteller sind jeweils grundbücherliche Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ 24 GB *****. Diese Liegenschaft besteht ua aus dem GST-NR 1733 Benützungsart „Wald". Der Drittantragsteller ist grundbücherlicher Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 142 GB *****. Diese Liegenschaft besteht ua aus dem GST-NR 2051/1 mit der Benützungsart „Alpe" und „Wald". Der Viertantragsteller ist grundbücherlicher Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 192 GB *****. D... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Wohnungseigentümergemeinschaft begehrt von der beklagten Mit- und Wohnungseigentümerin klagsweise den Betrag von EUR 1.511,56 aus dem Titel rückständiger Bewirtschaftungskosten im Zeitraum Mai 2001 bis September 2001 und verband mit dieser Mahnklage einen Antrag auf Anmerkung der Klage nach § 13c Abs 3 und 4 WEG bei den 94/1369 Anteilen der Beklagten an der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****. In der Klage wird das Vertretungsverhältnis der klagenden Wohn... mehr lesen...
Begründung: Mit der vorliegenden Klage begehrt die Wohnungseigentümergemeinschaft des Hauses Klammergasse 2/Schlagergasse 7 vom beklagten Masseverwalter der (Mehrheits-)Mit- und Wohnungseigentümerin die Bezahlung des Klagsbetrages als Schadenersatz aus von ihr veranlasster unbefugter Bauführung. Für die Forderung bestehe ein Vorzugspfandrecht gemäß § 13c WEG. In der Klage berief sich der Klagevertreter darauf, dass ihm die klagende Wohnungseigentümergemeinschaft vertreten durch die... mehr lesen...
Begründung: Mit Klage vom 14. 5. 2001 begehrte die Wohnungseigentümergemeinschaft des Hauses ***** vom beklagten Mit- und Wohnungseigentümer Zahlung von S 5.271,59 sA an rückständigen Bewirtschaftungskosten für die Monate März bis Mai 2001. Gleichzeitig mit der Klage werde der Antrag auf Anmerkung dieser Klage im Grundbuch ob den 172/10.285 Anteilen des Beklagten auf der EZ ***** Grundbuch ***** gestellt. In der Klage berief sich der Rechtsanwalt Dr. Roland K***** auf eine ihm ertei... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin (ein deutsches Bankhaus) begehrte ob der zur Gänze im Eigentum der O*****gesellschaft mbH (im Folgenden kurz O-KAG) stehenden Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** folgende Anmerkung zu bewilligen: "Verfügungsbeschränkung zu Gunsten der Depotbank des G*****-Fonds O***** (§ 31 Abs 2 Satz 1 deutsches Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften)." "Verfügungsbeschränkung zu Gunsten der Depotbank des G*****-Fonds O***** (Paragraph 31, Absatz 2, Satz 1 deutsc... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht gab folgende Vorgeschichte wieder: Mit Beschluss vom 5. 11. 1999 hat das Erstgericht zu Uh 19/99 (TZ 9796/99) über Antrag des Josef E***** und der Ludwig E***** GmbH & Co KG die Hinterlegung eines notariellen Gesellschaftsvertrages in die Sammlung der bei Gericht hinterlegten und eingereihten Urkunden zum Erwerb des Eigentumsrechts an dem in keinem Grundbuch eingetragenen, auf dem dem Josef E***** zur Gänze gehörenden Grundstück 1946/4 der EZ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zutreffend hat das Rekursgericht erkannt, dass der erleichterte Vollmachtsnachweis nach § 30 Abs 2 ZPO und § 8 Abs 1 Satz 2 RAO im Grundbuchsverfahren nur für die Einschreitervollmacht, nicht jedoch für die in § 31 GBG geregelte Verfügungsvollmacht gilt. Das wurde in der Judikatur bereits klargestellt (SZ 58/74; SZ 69/242 mwN). Auch die hier zu Handen des für die Erstantragstellerin einschreitenden Rechtsanwalts begehrt... mehr lesen...
Norm: GBG §77 Abs1
Rechtssatz: § 77 Abs 1 GBG verlangt keine Spezialvollmacht für das konkrete Grundbuchsgesuch. Entscheidungstexte 5 Ob 109/95 Entscheidungstext OGH 26.09.1995 5 Ob 109/95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0062295 Dokumentnummer JJR_19950926_OGH0002_0050OB001... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 77 Abs 1 GBG muß im Grundbuchsverfahren dargetan sein, daß derjenige, der im Namen eines anderen einschreitet, hiezu befugt ist. Dies geschieht grundsätzlich durch urkundlichen Nachweis der Einschreitervollmacht. Schreitet jedoch ein Rechtsanwalt oder ein Notar ein, so ersetzt gemäß § 30 Abs 2 ZPO dessen Berufung auf die ihm erteilte Bevollmächtigung diesen urkundlichen Nachweis. Diese Gesetzesbestimmung ist näml... mehr lesen...
Begründung: Über Anregung der Eigentümerin der mit der Dienstbarkeit der Nichtverbauung bestimmter Grundstücke belasteten Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches ***** ordnete das Erstgericht die Löschung dieser Dienstbarkeit in der Einlage dieser Liegenschaft sowie die Löschung der der korrespondierenden Eintragung in der das herrschende Grundstück betreffenden Grundbuchseinlage an, weil die Dienstbarkeit nach den beim Grundbuchsgericht erliegenden Urkunden offenkundig gegenstandslos... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller hat am 12. November 1991 beim Bezirksgericht Linz um die Einverleibung seines Eigentumsrechtes an einem mit Wohnungseigentum verbundenen Mindestanteil der EZ ***** des Grundbuches ***** K***** ersucht, dazu noch um die Löschung eines Pfandrechtes der Ö***** AG und um die Einverleibung einer Höchstbetragshypothek für die Bank ***** O*****. Er ließ sich dabei von einem nach der Unterschrift nicht eindeutig identifizierbaren Rechtsanwalt vertreten und erkl... mehr lesen...
Begründung: Hinsichtlich des bisherigen Verfahrensverlaufes wird auf die Darstellung zu 5 Ob 535/91 verwiesen. Den zwischenweilig vorgelegten Einheitswertbescheiden des Finanzamtes Eisenstadt vom 26. November 1986 und 14. August 1991, Ew-AZ 902-2-1648/0 Ref 88, ist zu entnehmen, daß der Einheitswert der antragsgegenständlichen Liegenschaft zur Zeit der Entscheidung des Rekursgerichtes 50.000 S überstieg, der Bewertungsausspruch somit im Ergebnis den gesetzlichen Bewertungsvorschri... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht untersagte den Antragsgegnern, im geschäftlichen Verkehr, insbesondere im "Säger-Center" in Dornbirn, Marktstraße 67, Mohrenbier "Spezial" in Kisten zu je 20 Flaschen, eine Flasche zu 0,5 Liter, zum oder unter dem Einstandspreis zuzüglich Umsatzsteuer und aller sonstigen Abgaben, die beim Verkauf anfallen, zu verkaufen oder zum Verkauf anzubieten, und wies das Mehrbegehren, den Antragsgegnern darüber hinaus zu untersagen, alle dem NVG (aF) unterliegende... mehr lesen...
Begründung: Der am 21.10.1984 verstorbene Johann S*** war zu 9/24-Anteilen Eigentümer der Liegenschaft EZ 133 I KG St.Johann in Tirol (nunmehr EZ 90.133 KG 82114 St.Johann in Tirol), zu deren Gutsbestand die Grundstücke Nr 3701 und 3734 gehörten. Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 24.6.1985, Zl II b 1-B-1098/10-1985, wurden aus diesen Grundstücken gemäß § 19 BStG Teilflächen von 3.450 m2 und von 4.485 m2 enteignet; die Enteignungsentschädigung wurde mit S 138 pro Qua... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund des Kaufvertrages vom 3.10.1986/12.8.1987 erwirkte Martina S*** beim Bezirksgericht Bad Ischl unter anderem die Einverleibung des Eigentumsrechtes ob der der Karin P*** gehörenden Hälfte der Liegenschaft EZ 381 KG Goisern. Aus Anlaß des dagegen vom Masseverwalter im Konkurs der Karin P*** erhobenen Rekurses lehnten Martina S*** und Karin P*** unter anderem sämtliche Richter des Kreisgerichtes Wels wegen Befangenheit ab. Das Oberlandesgericht Linz wies diesen ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete Mladen S***, seiner außerehelichen Tochter Marsela N*** ab 1. Jänner 1986 einen monatlichen Unterhalt von 1.600 S anstelle des bisherigen Betrages von 800 S zu bezahlen. Diese Entscheidung wurde am 22. Jänner 1986 dem Unterhaltsschuldner zugestellt. Dagegen langte beim Erstgericht ein am 4. Februar 1986 zur Post gegebener, von Dr. Heinrich S***, Rechtsanwalt in Kitzbühel, verfaßter Rekurs mit dem Antrag ein, den angefochtenen Beschluß auf... mehr lesen...
Begründung: In Wien besteht die serbische griechisch-orientalische Kirchengemeinde zum heiligen Sava. Ihr Bestand als staatlich anerkannte Einrichtung der griechisch-orientalischen Kirche in Österreich wird im § 4 Abs 1 des Bundesgesetzes vom 23. Juni 1967 über äußere Rechtsverhältnisse der griechisch-orientalischen Kirche in Österreich, BGBl. Nr. 229, (kurz OrthG) ausdrücklich anerkannt; sie genießt für die Dauer ihres Bestandes die Stellung einer Körperschaft des öffentlichen Re... mehr lesen...