Entscheidungen zu § 51 Abs. 1 GBG 1955

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE OGH 2007/8/16 3Ob153/07g

Begründung: Das unter C-LNr 4a an einer näher bezeichneten Liegenschaft in der KG Leopoldstadt (ein Mietshaus in Wien) seit 1985 einverleibte Fruchtgenussrecht des Verpflichteten wurde zur Hereinbringung einer 1. Kreditforderung der betreibenden Bank von 47.982,20 EUR (betriebene Forderung) am 19. Juli 2004 durch bücherliche Eintragung des Zwangspfandrechts gepfändet (C-LNr 4d). Unter C-LNr 6a derselben Liegenschaft war für die betreibende Partei gegenüber der Liegenschaftseigentüm... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.08.2007

TE OGH 2007/1/30 5Ob1/07v

Begründung: Die Antragstellerin ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****. Auf dieser Liegenschaft ist unter C-LNR 4a (TZ 10839/1985) das Fruchtgenussrecht für Johann Berthold D*****, geboren 10. 8. 1937, einverleibt. An diesem Recht wiederum ist unter C-LNR 4d (TZ 3287/2004) das Pfandrecht für die E***** AG für die vollstreckbare Forderung von EUR 47.982,20 sA einverleibt. Mit dem verfahrenseinleitenden Grundbuchsgesuch begehrte die Antragstellerin unter Vorl... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 30.01.2007

RS OGH 2007/1/30 5Ob1/07v

Norm: GBG §4GBG §51 Abs1
Rechtssatz: Der Verzicht des Berechtigten auf die Ausübung der Servitut wird wegen des bei der Aufgabe von Sachenrechten zu beachtenden Publizitätsprinzips, das grundsätzlich die Verbücherung erfordert, erst durch die Einverleibung ihrer Löschung im Grundbuch Dritten gegenüber wirksam. Bei rechtskräftig einverleibter exekutiver Belastung des Fruchtgenussrechtes kann eine Löschung dieses Fruchtgenussrechtes nur mit der E... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.01.2007

TE OGH 1998/3/24 5Ob74/98p

Begründung: 1.) Die Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses, der einen eigenständigen Teil des rekursgerichtlichen Beschlusses betrifft, bedarf keiner
Begründung: . 2.) Zum ordentlichen Revisionsrekurs der Antragstellerin: Die Liegenschaft EZ ***** steht im grundbücherlichen Alleineigentum der R***** mbH. Sie ist zu C-LNR 9a mit einem Fruchtgenußrecht des Vereins Dollisharing belastet, dem entsprechend C-LNR 9b der Vorrang vor Höchstbetragspfandrechten der R*****... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.03.1998

RS OGH 1998/3/24 5Ob74/98p, 5Ob1/07v, 3Ob153/07g

Norm: GBG §51 Abs1GBG §85 Abs3
Rechtssatz: § 51 GBG ist nicht nur auf Hypotheken, sondern auch auf andere belastete bücherliche Rechte anwendbar, so auch auf ein verpfändetes Fruchtgenussrecht, weil § 51 GBG dem Grundsatz Rechnung trägt, dass Rechte Dritter durch einen Verzicht nicht beeinträchtigt werden dürfen. Bei der Löschung eines verpfändeten bücherlichen Rechts aufgrund einer Verzichtserklärung des Pfandbestellers ist gemäß § 51 GBG i... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.03.1998

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