Begründung: Das Rekursgericht wies den gegen die erstgerichtliche Bewilligung der Zwangsversteigerung einer im Eigentum des Verpflichteten stehenden Liegenschaft gerichteten Rekurs des „außerbücherlichen Eigentümers" (= eines Dritten, der behauptet, die Liegenschaft gekauft zu haben, aber noch nicht im Grundbuch eingetragen ist) mit der
Begründung: zurück, ihm fehle im Exekutionsverfahren Parteistellung. Nicht einmal dem im Grundbuch vorgemerkten Eigentümer der in Exekution gezoge... mehr lesen...
Begründung: Unter Vorlage der bei der Vormerkung ihres Eigentums am Anteil B-LNR 13 der EZ ***** fehlenden Unbedenklichkeitsbescheinigung hat die Antragstellerin am 27. 5. 2004 beim Grundbuchsgericht die Anmerkung der Rechtfertigung des Eigentumsrechts und die Löschung der unter C-LNR 52a gegen ihren Vormann zwischenzeitig eingetragenen Anmerkung der Einleitung des Versteigerungsverfahrens beantragt. Das Erstgericht bewilligte dieses Eintragungsgesuch. Das (ua) von der betreibende... mehr lesen...
Norm: EO idF EONov 2000 §137 Abs1 Satz3EO idF EONov 2000 §207GBG §49 Abs2
Rechtssatz: § 137 Abs 1 Satz 3 EO (idF der EO-Novelle 2000) eröffnet dem betreibenden Gläubiger die Möglichkeit, auf ein Pfandrecht im besseren Rang hinzuweisen. Diese Information ist nicht zuletzt für die Frage bedeutsam, ob sich auf das Versteigerungsverfahren beziehende Anmerkungen nach § 49 Abs 2 GBG zu löschen sind. Für das Grundbuchsverfahren ist durch eine... mehr lesen...
Begründung: Jochen G*****, geboren am 18. 1. 1977, war im Grundbuch ***** Margareten unter B-LNr 28 zu 82/1100 Anteilen als Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** einverleibt. In der Folge wurde auf Grund des Kaufvertrages vom 7. 7. 1998 wurde zu B-LNr 28l das Eigentumsrecht für Jürgen G*****, geboren am 18. 9. 1970 und zu B-LNr 25q auf Grund des Kaufvertrages vom 7. 6. 2000 das Eigentumsrecht für Lore G***** geboren am 6. 9. 1951 gegen den vorgemerkten Eigentümer vorgemerkt. Weite... mehr lesen...
Begründung: Jochen G*****, war im Grundbuch ***** unter B-LNR 25 lit d zu 332/1100 Anteilen als Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** einverleibt. In der Folge kam es (unter lit j, TZ 606/1998) zu einer Teilung seines Miteigentumsanteils. Unter B-LNR 25 lit o wurde dann im Rang 8573/1998 aufgrund des Kaufvertrages vom 2. 3. 1999 das Eigentumsrecht für Jürgen G*****, geboren 18. 9. 1970 zu 49/1100 Anteilen und 41/1100 Anteilen vorgemerkt (TZ 3427/1999). Unter B-LNR 25 lit u (TZ 604... mehr lesen...
Norm: GBG §49 Abs2GBG §57 Abs1WEG idF WRN 1999 §13c Abs3WEG idF WRN 1999 §13c Abs4 WEG 2002 §27 Abs2 WEG 2002 § 27 heute WEG 2002 § 27 gültig ab 01.10.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 WEG 2002 § 27 gültig von 01.07.2002 bis 30.09.2006 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ist das Eigentumsrecht für eine vom Verpflichteten verschiedene Person vorgemerkt, so hindert dies die Bewilligung der Zwangsversteigerung nicht, dem vorgemerkten Eigentümer kommt vor der Rechtfertigung auch keine Parteistellung zu (NZ 2000, 210). Durch die Unterlassung der Verständigung des Beklagten als vorgemerkten Eigentümers von der Einleitung des Zwangsversteigerungsverfahrens wurde daher keine Nichtigkeit de... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Rekursgericht - dem Begehren der Wohnungseigentümergemeinschaft B***** Folge gebend - die vom Erstgericht gemäß § 57 Abs 1 GBG verfügte Löschung einer Klagsanmerkung nach § 13c Abs 4 WEG rückgängig gemacht. Dies aus folgenden Erwägungen: Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Rekursgericht - dem Begehren der Wohnungseigentümergemeinschaft B***** Folge gebend - die vom Erstgericht gemäß Paragraph 57, Absatz eins, GBG verfügt... mehr lesen...
Begründung: Im Zuge der Verbücherung des Erwerbs von 91/2832 mit Wohnungseigentum an top 401 des Hauses S*****gasse 23 in 1070 Wien verbundenen Miteigentumsanteilen an der Liegenschaft EZ ***** durch die Antragsteller hat das Erstgericht deren Antrag abgewiesen, die unter CLNR 31 zu TZ 4774/1999 eingetragene Anmerkung der Klage gemäß § 13c WEG (34 Cg 251/99i des Handelsgerichtes Wien) gemäß § 57 GBG zu löschen. Die Einverleibung des Eigentums der Antragsteller ist im Rang der... mehr lesen...
Norm: EO §89 Abs2GBG §49 Abs2 NO §3 NO §3a EO § 89 heute EO § 89 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 89 gültig von 11.06.1955 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 39/1955 NO Art. 17 ... mehr lesen...
Norm: GBG §49 Abs2GBG §57 Abs1 WEG 2002 §40 Abs2, WEG 2002 §40 Abs4 WEG 2002 § 40 heute WEG 2002 § 40 gültig ab 01.07.2002
Rechtssatz: Die dem vorgemerkten Eigentümer in § 49 Abs 2 GBG eingeräumte Möglichkeit, nach Rechtfertigung der Vormerkung die gegen den Voreigentümer erwirkten Zwis... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Hälfteeigentümer der im
Kopf: der Entscheidung angeführten Liegenschaften. Sein Eigentumsrecht wurde 1991 bzw 1992 vorgemerkt und 1995 gerechtfertigt. Seit 1990 sind die Liegenschaften mit Pfandrechten für Forderungen der nunmehrigen Rechtsmittelwerberin belastet. Im Jahr 1995 wurde bei diesen Pfandrechten gemäß §§ 3, 3a NO deren Vollstreckbarkeit angemerkt. Seit 1990 sind die Liegenschaften mit Pfandrechten für Forderungen der nunmehrigen R... mehr lesen...
Norm: EO §65 B EO §133 ABGB §438 GBG §35GBG §49 Abs2 EO § 65 heute EO § 65 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 65 gültig von 01.10.2014 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2014 EO § 65 gültig von 0... mehr lesen...
Begründung: Die Verpflichtete ist grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** GB ***** A*****. Für die betreibende Partei ist zu CLNr 3a, TZ 5151/1984, aufgrund von Schuldschein und Pfandurkunde vom 9. 11. 1984 das Pfandrecht für die Forderung von S 661.500 samt 7,5 % Zinsen, 8,5 % Verzugszinsen, 8,5 % Zinseszinsen und eine Nebengebührensicherstellung von S 132.200 einverleibt. Danach wurde zu BLNr 1d, TZ 5046/1995, aufgrund des Kaufvertrags vom 24. 1. 1994 das Eig... mehr lesen...