B e g r ü n d u n g : Ob der Liegenschaft EZ ***** GB *****, wurde am 18. 10. 2006 Wohnungseigentum begründet. Die Antragsteller waren zunächst Nutzungsberechtigte (Mieter) der Wohnungen auf dieser Liegenschaft. Die Erstantragstellerin hat mit Kaufvertrag vom 12. 12./21. 12. 2005, 95/2527-Anteile der Liegenschaft erworben, mit denen das ausschließliche Nutzungsrecht an der Wohnung top 6, Stiege 1, und 7/2527-Anteile, mit denen das ausschließliche Nutzungsrecht am Kfz-Abstellplatz 6 ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war Eigentümer von 460/55932 Anteilen der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, mit welchen Anteilen Wohnungseigentum an der Wohnung W 34 auf Stiege V untrennbar verbunden war. Zu TZ 7548/2006 wurde ihm die Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung bis 18. 10. 2007 bewilligt. Der Beklagte war Eigentümer von 460/55932 Anteilen der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, mit welchen Anteilen Wohnungseigentum an der Wohnung W 34 auf Stiege römisch fünf u... mehr lesen...
Norm: GBG §4GBG §51 Abs1
Rechtssatz: Der Verzicht des Berechtigten auf die Ausübung der Servitut wird wegen des bei der Aufgabe von Sachenrechten zu beachtenden Publizitätsprinzips, das grundsätzlich die Verbücherung erfordert, erst durch die Einverleibung ihrer Löschung im Grundbuch Dritten gegenüber wirksam. Bei rechtskräftig einverleibter exekutiver Belastung des Fruchtgenussrechtes kann eine Löschung dieses Fruchtgenussrechtes nur ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 18. 4. 2000 bewilligte das Bezirksgerichts Innere Stadt Wien im Verfahren 72 E ***** der betreibenden Partei aufgrund des Sicherstellungsauftrages des Finanzamtes für den ***** und ***** Bezirk Wien, S***** und G***** vom 12. 4. 2000 zur Sicherstellung der Forderung an Umsatz- und Einkommenssteuer über ATS 904.561 sA (1996 bis 1998) die Exekution zur Sicherstellung durch Vormerkung des Pfandrechtes hinsichtlich des 1/3-Anteiles des Verpflichteten, Mag... mehr lesen...
Begründung: Zur außerordentlichen Revision der Beklagten: Rechtliche Beurteilung Die gegenständliche Entscheidung unterscheidet sich insofern von den von der Revision zitierten Vorjudikaten (von denen das Berufungsgericht abgewichen sein soll), als im vorliegenden Fall eben keine vereinbarungsgemäße Überweisung auf das Treuhandkonto, sondern auf ein "Anderkonto", nämlich das Geschäftsgirokonto des Treuhänders erfolgte. In 1 Ob 46/99t (= ÖJZ-LSK 1999, 258... mehr lesen...
Begründung: Der Zweitantragsteller ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ *****, die mit zahlreichen Pfandrechten belastet ist. Unter C-LNR 13 a ist für die Erstantragstellerin die Dienstbarkeit der Wohnung (ohne weiteren Zusatz) eingetragen. Am 14. 10. 2002 erwirkte die Erstantragstellerin gegen den Zweitantragsteller beim BG St. Gilgen ein Versäumungsurteil, das diesen ua verpflichtet, in die grundbücherliche Einverleibung der Umwandlung der Dienstbarkeit der Wohnu... mehr lesen...
Norm: ABGB §445 ABGB §521 FGBG §4GBG §29 Abs1 ABGB § 445 heute ABGB § 445 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 521 heute ABGB § 521 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich der Oberste Gerichtshof bei der Zurückweisung eines ordentlichen Rechtsmittels wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 126 Abs 2 GBG iVm § 14 Abs 1 AußStrG) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Das Rekursgericht hat über Antrag nachträglich ausgesprochen, dass der ordentliche Revisionsrekurs gegen seine Entscheidung doch zulässig sei, weil zur Frag... mehr lesen...
Begründung: Die Rechtsvorgängerin des Klägers, die B***** GmbH (in der Folge: Gesellschaft), pachtete mit Vertrag vom 20. 4. 1992 im damals noch im Miteigentum stehenden Haus F***** von Karl A***** Räumlichkeiten zum Betrieb eines Gast- u. Schankgewerbes. Der Geschäftsführer der Gesellschaft, der Kläger, leistete an Karl A***** am 3. 4. 1991 eine Kaution über S 145.000. Im Pachtvertrag war vereinbart, dass das Pachtverhältnis durch Zeitablauf mit 30. 3. 2001 enden sollte. Bei... mehr lesen...
Norm: ABGB §362 ABGB §386 ABGB §387 ABGB §444 GBG §3 Abs3GBG §4 ABGB § 362 heute ABGB § 362 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 386 heute ABGB § 386 gültig ab 01.02.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 104/2002 ... mehr lesen...
Begründung: Einziges Nachlaßvermögen der am 21. 4. 1981 verstorbenen Agnes P***** ist die Liegenschaft EZ *****, bestehend aus den Grundstücken 686/2 Baufläche und 197 Baufläche im Gesamtausmaß von 452 m**2. Das Anwesen liegt auf einem bewaldeten Hügel südöstlich des Ortes W***** und ist nur über einen steilen, verwachsenen Gehweg erreichbar. Eine Zufahrt besteht nicht. Strom-, Wasser- oder Abwasseranschlüsse sind nicht vorhanden. Das auf der Liegenschaft einst vorhandene Wohn... mehr lesen...
Begründung: Mit dem am 12.12.1997 beim Erstgericht eingelangten Schriftsatz beantragte die betreibende Partei, ihr gegen die verpflichtete Partei Hans Peter K*****, geboren am *****, auf Grund des (beigelegten) vollstreckbaren Bescheides der Wiener Gebietskrankenkasse vom 10.10.1995 zur Hereinbringung des vollstreckbaren Anspruchs von (restlich) S 726.021,17 samt 7,97 % Zinsen aus S 541.557,51 ab 5.12.1997 und der mit S 70,- Barauslagen verzeichneten Antragskosten die Exekutio... mehr lesen...
Begründung: Am 26.5.1995 kündigten die Kläger dem Beklagten eine von ihm gemietete Wohnung für den 31.7.1995 vor allem mit der
Begründung: auf, daß er das Mietobjekt nicht zur Befriedigung seines dringenden Wohnbedürfnisses regelmäßig verwende. Der Beklagte bestritt das Vorliegen eines Kündigungsgrunds und wendete - vorerst ohne weitere Ausführungen - mangelnde Aktivlegitimation (der Erstklägerin) ein. In der Verhandlungstagsatzung vom 9.1.1996 präzisierte er diesen Einwand dahin, ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erwarb von der grundbücherlichen Eigentümerin R***** AG mit Kaufvertrag vom 12./18.2.1993 ua das Haus Wien 4*****. Das Eigentumsrecht der Klägerin ist aufgrund dieses Kaufvertrages im Grundbuch bisher bloß vorgemerkt. Die Klägerin kündigt den Beklagten die Wohnung Nr 23 und 24 in diesem Haus wegen unleidlichen Verhaltens auf. Obwohl ihr Eigentumsrecht aufgrund des Kaufvertrages vom 12./18.2.1993 im Grundbuch nur vorgemerkt sei, sei sie zur Kündigung ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Bei aufrechter Gütergemeinschaft wäre der Antragsteller Miteigentümer (zur Hälfte) der von der Antragsgegnerin im Jahr 1992 erworbenen Liegenschaft. Er hätte Anspruch auf Eintragung seines Miteigentums im Grundbuch (SZ 26/140; Demelius in ÖJZ 1950, 365). Voraussetzung einer Benützungsregelung über eine gemeinsame Sache ist ua deren rechtliche Verfügbarkeit (MietSlg 24.535, 27.084; JBl 1987, 262; 2 Ob 538/89). Die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagten sind Miteigentümer einer Liegenschaft mit einem Haus in Wien-Favoriten. Der Kläger begehrte deren Verurteilung zur „Gewährung“ seines Mietrechts am Bestandobjekt E 1, einem näher umschriebenen Geschäftslokal im Souterrain des Hauses, und zur Übergabe dieses Lokals, geräumt von Fahrnissen Dritter, an ihn. Er brachte hiezu vor, er sei Hauptmieter des Geschäftslokals, der Vertrag sei mit dem Erstbeklagten - damals noch Alleineigentümer des Hauses - ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte verkaufte seine Liegenschaft mit dem darauf errichteten Wohnhaus mit Kaufvertrag vom 12. Februar 1990, der keine Regelungen über die bestehenden Mietverträge enthält, an eine Wohnbau Gesellschaft (im folgenden nur Käuferin), ist aber (noch) bücherlicher Eigentümer. Die Übergabe der Liegenschaft und ihrer Verwaltung erfolgte rückwirkend mit 1. Jänner 1990, die Schlüssel folgte der Beklagte der Käuferin Ende August 1990 aus. Die Klägerin ist seit 19... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte wurde nach dem Tode ihres Ehegatten 1981 im Erbweg Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ ***** KG *****. Da sie angesichts ihrer geringen Ruhebezüge außerstande war, die monatlichen Rückzahlungsraten von rund S 3.400,-- auf das auf dieser Liegenschaft sichergestellte Darlehen zu leisten, kam sie mit ihrer Tochter und deren Ehemann überein, daß diese einen Zubau errichten und die Räume in zwei Eigentumswohnungen unterteilen und daß der Schwiegerso... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In seinem Antrag auf Erwerbsunfähigkeitspension vom 19. Februar 1981 gab der Kläger unter anderem an, die selbständige Erwerbstätigkeit in der Land(Forst)wirtschaft (Eigengrund im Ausmaß von 6,077 ha) am 1. Februar 1981 durch Verpachtung aufgegeben zu haben. Er habe den Betrieb seit 9. November 1949 selbständig geführt und sei bis 9. August 1976 Eigentümer von 3/8, seit 10. August 1976 von 5/8 des Eigengrundes. Seit 27. Oktober 1975 seien die restlichen 3/8 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin verkaufte den Beklagten mit Kaufvertrag vom 10. 8./26. 9. 1978 die Liegenschaft EZ***** KG ***** „Brandstattgut in *****“ gegen einen Barkaufpreis von 770.000 S, Übernahme einer Hypothek von 600.000 S, Einräumung eines Wohnungsrechts und eine monatliche, wertgesicherte Versorgungsleibrente von 12.608,10 S. Der Kaufvertrag enthält eine (unbedingte Aufsandungserklärung der Klägerin zum Zweck der Einverleibung des Eigentumsrechts für die Beklagten. Di... mehr lesen...
Begründung: Ob den Liegenschaften EZ 14 und 152 je KG Grafendorf ist das Eigentumsrecht des Alois C, geb. 1927 zu einem Viertel auf Grund des notariellen Schenkungsvertrages vom 5.7.1957 und zu einem Viertel auf Grund der Einantwortungsurkunde des Erstgerichtes vom 30.12.1965, A 218/65, sowie das Eigentumsrecht der Maria C, geb.Reinbacher zu einem Viertel auf Grund der Ehepakte mit Erbvertrag vom 5.7.1957 und zu einem Viertel auf Grund der vorgenannten Einantwortungsurkunde einver... mehr lesen...
Norm: EO §150 GBG §4 EO § 150 heute EO § 150 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 150 gültig von 01.10.2014 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2014 EO § 150 gültig von 01.03.2008 bis 30.09.2014 ... mehr lesen...
Mit der am 23. November 1976 eingebrachten Kündigung kundigte die Klägerin als Eigentümerin zu 566 000/4 134 000 Anteilen der Liegenschaft EZ 117 der KG I, mit denen Wohnungseigentum an der aus zwei Zimmern, Wohnküche, Vorraum und Badezimmer bestehenden Wohnung Nr. 1 des Hauses K-Straße 4 in S verbunden ist, der Beklagten diese Wohnung wegen Eigenbedarfes nach § 19 Abs. 2 Z. 5 MietG zum 31. März 1977 auf. Mit der am 23. November 1976 eingebrachten Kündigung kundigte die Klägerin al... mehr lesen...
Norm: ABGB §1236 GBG §4GBG §5 ABGB § 1236 heute ABGB § 1236 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz: Die Gütergemeinschaft unter Lebenden muss, um dingliche Wirkung zu haben, im Grundbuch in der Weise ersichtlich gemacht werden, dass für jeden Ehegatten das Eigentumsrecht mit der Beschränkung ei... mehr lesen...
Der Kläger ist der Vater des Erstbeklagten und der Ehegatte der Zweitbeklagten. Der Notariatsakt vom 18. Feber 1931 schlossen der Kläger und die Zweitbeklagte einen Ehe- und Erbvertrag, mit dem sie über ihr gesamtes beiderseitiges Vermögen, welches sie besessen haben, in Zukunft einzeln oder gemeinsam erwerben, ererben oder sonst an sich bringen würden, die allgemeine Gütergemeinschaft unter Lebenden und auf den Todesfall vereinbarten; sie setzten sich zu drei Vierteln ihres Nachla... mehr lesen...
Norm: ABGB §1236 GBG §4 EO §87 ABGB § 1236 heute ABGB § 1236 gültig ab 01.01.1812 EO § 87 heute EO § 87 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 ... mehr lesen...
Die Verpflichtete und ihr Mann Anton G sind je zur Hälfte bücherliche Eigentümer der Liegenschaft EZ 59 KG G. Die Einverleibung ihres Eigentumsrechtes erfolgte auf Grund einer Einantwortungsurkunde vom 11. Jänner 1938, "des notariellen Ehevertrages vom 9. September 1939" und der Heiratsurkunde vom 10. Mai 1941. Auf Grund des gegen die nunmehrige Verpflichtete zu 1 Cg ../69 ergangenen Versäumungsurteils des KG Ried im Innkreis vom 25. Juni 1969 wurde auf ihrem Hälfteanteil an der Lie... mehr lesen...
Norm: ABGB §431 ABGB §440 GBG §4GBG §93 ABGB § 431 heute ABGB § 431 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 440 heute ABGB § 440 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 18. Dezember 1965 verkaufte die Konkursmasse X., vertreten durch den Masseverwalter, die Liegenschaft EZ. A., zu der das vom Gemeinschuldner bewohnte Grundstück Nr. 1/1 Haus KNr. 1 gehörte, an die Marktgemeinde N. um den Kaufpreis von 1.900.000 S. Nach Punkt IV des Kaufvertrages übernimmt die Konkursmasse die Haftung dafür, daß die Liegenschaft frei von Miet- oder Wohnrechten oder sonstigen Besitzrechten dritter Personen ist, sowie die Verpflichtung, die gänzlic... mehr lesen...