Begründung: Die betreibende Partei stellte den Antrag auf Vollstreckbarerklärung eines vom Notar ***** mit dem Amtssitz in Montabaur (Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz) am 11. Dezember 1997, URNr 1601/1997, beurkundeten abstrakten Schuldanerkenntnisses des Verpflichteten für Österreich und auf Bewilligung der Exekution zur Hereinbringung einer vollstreckbaren (Teil-)Forderung von 88.661,50 EUR sA durch Zwangsversteigerung zweier Wohnungseigentumsanteile des Verpflichteten, Fahrnis-... mehr lesen...
Begründung: Ob der Liegenschaft EZ ***** GB ***** ist Ingrid K*****, geborene G*****, geboren am *****, als grundbücherliche Eigentümerin eingetragen. Sub C-LNR 1a ist das „Wohnungsrecht auf die Dauer des Ledigenstandes gem Abs Viertens Übergabsvertrag 1969-05-28 für Hermann H***** geb *****" einverleibt. Punkt Viertens des Übergabsvertrags vom 28. 5. 1969 lautet: „Viertens: Als weitere Gegenleistung für diese Übergabe bedingt sich der Übergeber zugunsten seines Sohnes Hermann G**... mehr lesen...
Begründung: Der Erstbetreibende ist zu 133/160, der Zweitbetreibende zu 27/160 Anteilen Eigentümer der in einer näher genannten Katastralgemeinde gelegenen Liegenschaft EZ 30, die u.a. das Grundstück (GSt) 390 (Wald) umfasst. Die beiden Verpflichteten sind je zur Hälfte Eigentümer der in derselben Katastralgemeinde gelegenen Liegenschaft EZ 21, die u.a. aus dem GSt 372/1 (bau- und landwirtschaftlich genutzte Fläche, Wald und Gewässer steh. und Sonstige) besteht. Im Verfahren AZ 7 ... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrem Exekutionsantrag vom 23. Dezember 2005 beantragte die A***** AG aufgrund des Versäumungsurteils des Landesgerichts Klagenfurt vom 29. August 2005, AZ 21 Cg 102/05t, zur Hereinbringung von 202.303,02 EUR sA die Fahrnisexekution, die Forderungsexekution nach § 294a EO und die Exekution durch Zwangsversteigerung der den Verpflichteten je zur Hälfte gehörigen aus dem
Spruch: ersichtlichen Liegenschaft. Mit ihrem Exekutionsantrag vom 23. Dezember 2005 beantragte die... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei mit Beschluss vom 21. August 2001 im führenden Akt AZ 6 E 77/01y die Fahrnisexekution sowie die Exekution durch Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung einer Liegenschaft zur Hereinbringung von 3 Mio. S (= 218.018,50 EUR) sA aufgrund eines rechtskräftigen Wechselzahlungsauftrags (WZA). Fahrnisexekution und Zwangsverwaltung werden nunmehr in getrennten Verfahren geführt Mit Beschluss vom 13. September 2001 bewilligte der... mehr lesen...
Begründung: Der Zweitantragsteller ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ *****, die mit zahlreichen Pfandrechten belastet ist. Unter C-LNR 13 a ist für die Erstantragstellerin die Dienstbarkeit der Wohnung (ohne weiteren Zusatz) eingetragen. Am 14. 10. 2002 erwirkte die Erstantragstellerin gegen den Zweitantragsteller beim BG St. Gilgen ein Versäumungsurteil, das diesen ua verpflichtet, in die grundbücherliche Einverleibung der Umwandlung der Dienstbarkeit der Wohnu... mehr lesen...
Norm: ABGB §445ABGB §521 FGBG §4GBG §29 Abs1
Rechtssatz: Die im Grundbuchsgesuch angestrebte Umwandlung einer Dienstbarkeit der Wohnung in ein Fruchtgenussrecht unter Beibehaltung des ursprünglichen bücherlichen Rangs zielt auf die Änderung eines dinglichen Rechts, die nach § 4 GBG iVm § 445 ABGB einer konstitutiven Eintragung bedarf. Folglich hat sich gemäß § 29 Abs 1 GBG auch der Rang der begehrten Eintragung nach dem Zeitpunkt zu richten, in... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte, die Verfügung-Zahlungsaufforderung des Gerichts von Mantua Nr 3758/90 Rep Nr 1312 vom 20. Juni 2000 für vollstreckbar zu erklären und ihr die zwangsweise Pfandrechtsbegründung sowie die Pfändung des von der Verpflichteten betriebenen Gewerbes zur Hereinbringung von 317.355,38 EUR sA zu bewilligen. Sie legte eine Seite des Verhandlungsprotokolls vom 9. April 1991, das Original der Verfügung-Zahlungsaufforderung des Gerichts von Mantua... mehr lesen...
Begründung: Beide Vorinstanzen haben das Begehren des Antragstellers auf Einverleibung seines Eigentumsrechtes unter Mitübernahme der zu C-LNR 3a, 4a, 6a, 7a, 8a, 9a, 10a und 11a intabulierten Belastungen abgewiesen, weil sie das in § 364c ABGB für die Verbücherung eines rechtsgeschäftlichen Veräußerungs- und Belastungsverbots geforderte besondere Naheverhältnis zwischen Verbotsberechtigtem und Verbotsbelastetem für nicht ausreichend dargetan hielten. Beide Vorinstanzen haben d... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind je zur Hälfte Eigentümer der EZ 559, Stefan K***** ist Alleineigentümer der EZ 4, beide Grundbuch *****. Mit den vorliegenden Grundbuchsgesuch begehren die Antragsteller die Bewilligung folgender Grundbuchshandlungen: ob der EZ 4 Grundbuch ***** 1. die Teilung des Grundstücks 4557/1 landwirtschaftlich genutzt in selbst und das Trennstück 1 2. die Abschreibung des Trennstücks 1 aus dem Grundstück Nr 4557/1 unter Mitübertragung der Dienst... mehr lesen...
Norm: GBG §29 Abs1GBG §93GBG §94 Abs1 Z2 CGBG §95 Abs1GBG §122 Abs1
Rechtssatz: Solange die Anmerkung des Konkurses nicht gelöscht ist, wäre dem Grundbuchsgericht urkundlich nachzuweisen, dass der Aufhebungsbeschluss in Rechtskraft erwachsen ist. Einer Vorlage solcher Urkunden erst im Rechtsmittelverfahren steht das Rangprinzip der §§ 29 Abs 1, 93, 95 Abs 1 GBG und das Neuerungsverbot des § 122 Abs 2 GBG entgegen. Entscheidu... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei zur Hereinbringung von S 315.000,-- sA die Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung und ferner die Fahrnis- und Forderungsexekution. Mit dem angefochtenen Beschluss gab das Rekursgericht dem dagegen erhobenen Rekurs der Verpflichteten Folge. Es änderte die Entscheidung der ersten Instanz dahin ab, dass es den Antrag auf zwangsweise Pfandrechtsbegründung abwies. Dazu sprach es aus, dass der ordentliche Revi... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller beantragten unter Vorlage des Übergabsvertrages vom 31.1.1996 sowie weiterer Urkunden die Einverleibung des Eigentumsrechtes für Christine R*****, geboren *****1968, und Robert D*****, geboren *****1956, auf den Hälfteanteil des Robert D*****, Grundbuch ***** EZ *****, je zur Hälfte, sohin in Ansehung der ganzen Liegenschaft zu je einem Viertel, sowie die Einverleibung der Dienstbarkeit des Fruchtgenußrechtes für Robert D*****, geboren *****1922. ... mehr lesen...
Norm: EO idF EONov 1995 §54 Abs3EO §88GBG §29 Abs1GBG §95
Rechtssatz: Im Exekutionsverfahren darf auch nach der EO-Novelle 1995 ein Verbesserungsauftrag dann nicht erteilt werden, wenn sich der Rang des Befriedigungsrechtes nach dem Zeitpunkt des Einlangens des Exekutionsantrages bei Gericht richtet. Entscheidungstexte 3 Ob 2009/96d Entscheidungstext OGH 10.07.1996 3 Ob 2009/96d ... mehr lesen...
Norm: GBG §29 Abs1
Rechtssatz: Für den Rang einer bücherlichen Eintragung ist auch im umgestellten Grundbuch gemäß § 29 Abs 1 GBG ausschließlich der Zeitpunkt des Einlangens der Grundbuchseingabe beim Buchgericht maßgeblich. Entscheidungstexte 5 Ob 1033/92 Entscheidungstext OGH 16.06.1992 5 Ob 1033/92 Veröff: ecolex 1993,300 (kritisch Hoyer) ... mehr lesen...