Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der Liegenschaften EZ ***** und EZ *****, beide GB 01004 Innere Stadt Wien. Auf diesen Liegenschaften ist jeweils im Gutsbestandsblatt zur TZ 7354/1951 die Errichtung eines Bauwerks iSd § 435 ABGB aufgrund einer Anzeige der Vermessungsbehörde vom 29. 9. 1950 ersichtlich gemacht. Im Zug der Umstellung des Grundbuchs auf automationsunterstützte Datenverarbeitung wurden diese Ersichtlichmachungen sprachlich mit der Bezeichnung „Superädif... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Höllwerth und Mag. Wurzer als weitere Richter in der Grundbuchsache der Antragsteller 1. Susanne M*****, 2. Thomas M*****, beide vertreten durch DDr. Katharina Müller, Rechtsanwältin in Wien, wegen Eintragungen in der EZ 476 KG ***** über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Antragsteller gegen den Beschluss d... mehr lesen...
Norm: GBG §131LiegTeilG §26
Rechtssatz: Wird mit dem Anmeldungsbogen der Vermessungsbehörde in Wahrheit eine auf eine Eigentümsübertragung hinauslaufende Änderung des Grundbuchs angestrebt, stehen der Veränderung des Grundbuchstandes Hindernisse im Sinn des § 26 LiegTeilG entgegen. Entscheidungstexte 5 Ob 299/02k Entscheidungstext OGH 25.02.2003 5 Ob 299/02k ... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c BABGB §440EO §382 Z6 II6EO §384 Abs2GBG §56GBG §57GBG §131GBG §133
Rechtssatz: Eine einstweilige Verfügung bleibt zwar aufrecht, solange sie nicht vom erlassenden Gericht aufgehoben wird (oder aus anderen Gründen außer Kraft tritt); richtet sich jedoch das einstweilige Veräußerungsverbot und Belastungsverbot zufolge einer unbedingt rechtswirksamen Übereignung der verbotsbetroffenen Liegenschaft nicht mehr gegen den Liegenschaft... mehr lesen...
Norm: GBG §131GBG §136
Rechtssatz: Eine seinerzeitige Ablehnung der amtswegigen Löschung des Grundbuchseintrags gemäß § 131 GBG steht einem Grundbuchsberichtigungsantrag nach § 136 GBG nicht entgegen. Entscheidungstexte 5 Ob 13/80 Entscheidungstext OGH 13.01.1981 5 Ob 13/80 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:... mehr lesen...
Norm: GBG §130GBG §131GBG §132 Abs2GBG §136WEG 1975 §24aWEG 2002 §40 Abs2
Rechtssatz: Die Maßnahmen nach § 130 und § 131 GBG dienen der Grundbuchsbereinigung von Amts wegen, sodass den Parteien kein Antragsrecht und kein Rechtsmittel, sondern nur die Möglichkeit einer Anregung zusteht. Entscheidungstexte 1 Ob 614/79 Entscheidungstext OGH 16.05.1979 1 Ob 614/79 ... mehr lesen...
Norm: GBG §131GBG §134 litd
Rechtssatz: Bezüglich der verfügten Löschung einer gegenstandslos gewordenen Eintragung sind nach § 134 lit d GBG die Rechtsmittelbestimmungen des GBG anzuwenden (zB bei Beschlüssen nach § 133 Abs 1 lit c GBG). - Die erweiterten Rechtsmittelmöglichkeiten des AußStrG sind auf sonstige Entscheidungen im Verfahren wegen Löschung gegenstandloser Eintragungen anzuwenden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 IGBG §130GBG §131Güter- und Seilwege-Landesgesetz §18
Rechtssatz: Gegen die Ablehnung der Verbücherung eines landwirtschaftlichen Bringungsrechts steht den Beteiligten kein Rechtsmittel zu (ähnlich wie SZ 24/193 ua). Entscheidungstexte 5 Ob 347/63 Entscheidungstext OGH 21.11.1963 5 Ob 347/63 NZ 1965,28 5 Ob 1145/95 ... mehr lesen...
Die Agrarbezirksbehörde Linz hat mit dem Bescheid vom 31. März 1956, TR-85/270-1956, festgestellt, daß es sich bei den im Besitze der ehemaligen Marktkomune N., heute im Besitze der Marktgemeinde N. befindlichen Waldgrundstücken, vorgetragen in EZ. 256 GB. N. und EZ. 558 oö. Landtafel, sowohl im Zeitpunkte des Abschlusses des Übereinkommens vom 30. Oktober 1938 als auch derzeit um gemeinschaftliche Grundstücke im Sinne des § 4 lit. b bzw. des § 5 (5) des Gesetzes vom 28. Juni 1909 LGu... mehr lesen...
Norm: GBG §130GBG §131Teilungs - und Regulierungs - Landesgesetz LG OÖ 28.06.1909 LGuVBl Nr 36 §131
Rechtssatz: Die auf Grund einer agrarischen Operation notwendige Berichtigung des Grundbuches ist von Amts wegen durchzuführen; gegen die Ablehnung - auch wenn sie erst in zweiter Instanz erfolgt - steht den Parteien kein Rechtsmittel zu. Entscheidungstexte 5 Ob 50/62 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: GBG 1955 §131GBG 1955 §133
Rechtssatz: (Zur GBGNov 1942) Selbst wenn das Erstgericht sich im Sinne der §§ 2, 4 Abs 1 lit a GBGNov 1942 im Recht für befugt halten konnte, Belastungen nicht zu übertragen, so hätte es doch die infolge der Eintragung Berechtigten, allenfalls einen Kurator, von der lastenfreien Übertragung verständigen und ihnen damit Gelegenheit geben sollen, die lastenfreie Abschreibung zu bekämpfen. Ents... mehr lesen...