Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der Liegenschaften EZ ***** und EZ *****, beide GB 01004 Innere Stadt Wien. Auf diesen Liegenschaften ist jeweils im Gutsbestandsblatt zur TZ 7354/1951 die Errichtung eines Bauwerks iSd § 435 ABGB aufgrund einer Anzeige der Vermessungsbehörde vom 29. 9. 1950 ersichtlich gemacht. Im Zug der Umstellung des Grundbuchs auf automationsunterstützte Datenverarbeitung wurden diese Ersichtlichmachungen sprachlich mit der Bezeichnung „Superädi... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Höllwerth und Mag. Wurzer als weitere Richter in der Grundbuchsache der Antragsteller 1. Susanne M*****, 2. Thomas M*****, beide vertreten durch DDr. Katharina Müller, Rechtsanwältin in Wien, wegen Eintragungen in der EZ 476 KG ***** über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Antragsteller gegen den Beschluss d... mehr lesen...
Begründung: Das Magistrat der Landeshauptstadt Linz als Baubehörde erster Instanz erteilte mit Bescheid vom 26. 3. 2003, GZ 501/B-UO30053a eine Bauplatzbewilligung für mehrere Grundstücke, damals in der EZ 110 *****, und dazu gemäß § 5 Abs 4 OÖ BauO die Auflage, dass jene Grundstücke, die gemeinsam den Bauplatz bilden, im Fall der Erwirkung einer Baubewilligung in derselben Grundbuchseinlage, nämlich EZ 110, einzutragen seien. Das Magistrat der Landeshauptstadt Linz als Baubehörd... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 52 GB *****. Im Lastenblatt dieser Liegenschaft findet sich folgende Eintragung: „LNR 1a: Stand Anlegung des Grundbuchs Pfandrecht zur Sicherstellung des Quellenbenützungs- und Wasserleitungsrechtes für Andreas B***** Vor der Umstellung des Grundbuchs lautete diese Eintragung im Lastenblatt: „Bei Eröffnung dieser Einlage von der Stammrealität EZ 26 der KG O***** hierher übertragen als: Präs 13. Juni 1863 Z... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann und Dr. Baumann und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Grundbuchssache der Antragstellerin B***** Aktiengesellschaft & Co, ***** vertreten durch Univ. Doz. Mag. DDr. Ludwig Bittner, öffentlicher Notar in Hollabrunn, wegen Einverleibun... mehr lesen...
Begründung: Barbara R***** ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ ***** GB *****. Ihr Eigentumsrecht wurde aufgrund des Kaufvertrages vom 23. 2. 1998 zu TZ 634/1999 einverleibt. Gleichzeitig wurde ein Belastungs- und Veräußerungsverbot gemäß § 364c ABGB für Dr. Rudolf S***** und Luise S***** einverleibt. Barbara R***** ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ ***** GB *****. Ihr Eigentumsrecht wurde aufgrund des Kaufvertrages vom 23. 2. 1998 zu TZ 634/1999 einverleibt. Glei... mehr lesen...
Norm: GBG §131 LiegTeilG §26 LiegTeilG § 26 heute LiegTeilG § 26 gültig ab 04.07.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2008 LiegTeilG § 26 gültig von 07.04.1930 bis 03.07.2008
Rechtssatz:
Wird mit dem Anmeldungsbog... mehr lesen...
Begründung: Die drei Liegenschaftseigentümer (und früheren Verpflichteten) stützen ihren - vom Erstgericht als Exekutionssache in einem (bereits eingestellten) Zwangsversteigerungsverfahren behandelten - Antrag auf Löschung eines auf den Anteilen der Erst- und Zweitantragsteller einverleibten Zwangspfandrechts darauf, es sei wegen amtswegiger Löschung der Pfandgläubigerin, einer GmbH, gemäß § 131 Abs 2 lit a GBG gegenstandslos. Diese Löschung der Pfandgläubigerin gemäß § 2 AmtsLG... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der Übernehmerin im Zwangsversteigerungsverfahren u.a. zu Punkt III. 2. seines Beschlusses vom 25. 6. 1998 die Einverleibung der Löschung eines (richterlichen) Veräußerungs-, Belastungs- und Verpfändungsverbots. Mit dem angefochtenen Beschluss gab das Rekursgericht, soweit noch von Bedeutung für die zu fällende Entscheidung, dem Rekurs der früheren Ehefrau des Verpflichteten insoweit Folge, als es das genannte Teilbegehren in Abänderung der ... mehr lesen...
Begründung: Unter Vorlage einer Kaufvereinbarung vom 1. 8. 2000, eines Kaufvertrags vom 6. 11. 2000 sowie weiterer hier nicht interessierender Urkunden begehrte der Antragsteller am 14. 2. 2001 beim Erst- als Grundbuchsgericht die Eintragung seines Eigentumsrechts an der Liegenschaft EZ ***** sowie die Löschung des unter C-LNR 2 angemerkten richterlichen Belastungs- und Veräußerungsverbots. Dieses Verbot war mit einstweiliger Verfügung des Landesgerichtes Feldkirch am 1. 12. 2... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Zurückweisung eines ordentlichen Rechtsmittels wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Das Rekursgericht hat den ordentlichen Revisionsrekurs für zulässig erachtet, weil eine oberstgerichtliche Judikatur zur Frage, ob die Löschung einer grundbuchswidrigen Eintragung im Sinne des § 130 GBG (hier: Einverleibung eines Wiederkaufsrechts auch f... mehr lesen...
Begründung: Andreas P***** und BirgitP***** (die Zweitantragstellerin) sind zu je 47/13318 Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ *****; mit diesen Anteilen ist Ehegattenwohnungseigentum am Objekt W 28 verbunden. Die Anteile sind mit mehreren Pfandrechten belastet, darunter zu CLNR 67 und 38 mit Höchstbetragshypotheken der S***** für S 325.000,-- und S 260.000,--. Es sind dies die Anteilsbelastungen mit den schlechtesten Rängen. Der Masseverwalter im Schuldenregulierungs... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes (MGA Grundbuchsrecht4 § 130 GBG/E 5 bis 7) ist ein die Berichtigung nach § 130 GBG ablehnender Beschluß unanfechtbar, und zwar auch dann, wenn die Ablehnung der Berichtigung erst durch das Gericht zweiter Instanz ausgesprochen wird oder wenn das Rekursgericht die Aufhebung eines amtswegigen Löschungsbeschlusses verfügte. Mit dieser Rechtsprechung steht der de... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c B ABGB §440 EO §382 Z6 II6 EO §384 Abs2GBG §56GBG §57GBG §131GBG §133 ABGB § 364c heute ABGB § 364c gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009 ABGB § 364c gültig von 01.01.1917 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ... mehr lesen...
Begründung: Am 1.8.1994 begehrte die Antragstellerin unter Vorlage eines mit allen formellen Verbücherungsvoraussetzungen versehenen Kaufvertrages vom 8.6.1994, des Rangordnungsbeschlusses TZ 3486/94 vom 17.6.1994 und einer UB des FA für Gebühren und Verkehrssteuern in Wien vom 24.6.1994 die Einverleibung ihres Eigentumsrechtes an der EZ ***** in dem zu TZ 3486/1994 angemerkten Rang sowie die Löschung des unter CLNR 5 a im Rang 3960/1994 angemerkten einstweiligen Veräußerungs-... mehr lesen...
Norm: GBG §131GBG §136
Rechtssatz:
Eine seinerzeitige Ablehnung der amtswegigen Löschung des Grundbuchseintrags gemäß § 131 GBG steht einem Grundbuchsberichtigungsantrag nach § 136 GBG nicht entgegen. Eine seinerzeitige Ablehnung der amtswegigen Löschung des Grundbuchseintrags gemäß Paragraph 131, GBG steht einem Grundbuchsberichtigungsantrag nach Paragraph 136, GBG nicht entgegen.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: GBG §130GBG §131GBG §132 Abs2GBG §136 WEG 1975 §24a WEG 2002 §40 Abs2 WEG 1975 § 24a gültig von 01.01.1994 bis 30.06.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2002 WEG 1975 § 24a gültig von 01.01.1985 bis 31.12.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 482/1984 WEG 2002 § 40 heute ... mehr lesen...
Norm: GBG §131GBG §134 litd
Rechtssatz:
Bezüglich der verfügten Löschung einer gegenstandslos gewordenen Eintragung sind nach § 134 lit d GBG die Rechtsmittelbestimmungen des GBG anzuwenden (zB bei Beschlüssen nach § 133 Abs 1 lit c GBG). - Die erweiterten Rechtsmittelmöglichkeiten des AußStrG sind auf sonstige Entscheidungen im Verfahren wegen Löschung gegenstandloser Eintragungen anzuwenden. Bezüglich der verfügten Löschung einer g... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 IGBG §130GBG §131Güter- und Seilwege-Landesgesetz §18 AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz:
Gegen die Ablehnung der Verbücherung eines landwirtschaftlichen Bringungsrechts steht den Beteiligten kein Rechtsmittel zu (ähnlich wie SZ 24/193 ua). ... mehr lesen...
Norm: GBG §130GBG §131Teilungs - und Regulierungs - Landesgesetz LG OÖ 28.06.1909 LGuVBl Nr 36 §131
Rechtssatz:
Die auf Grund einer agrarischen Operation notwendige Berichtigung des Grundbuches ist von Amts wegen durchzuführen; gegen die Ablehnung - auch wenn sie erst in zweiter Instanz erfolgt - steht den Parteien kein Rechtsmittel zu.
Entscheidungstexte 5 Ob 50/62 Entsc... mehr lesen...
Die Agrarbezirksbehörde Linz hat mit dem Bescheid vom 31. März 1956, TR-85/270-1956, festgestellt, daß es sich bei den im Besitze der ehemaligen Marktkomune N., heute im Besitze der Marktgemeinde N. befindlichen Waldgrundstücken, vorgetragen in EZ. 256 GB. N. und EZ. 558 oö. Landtafel, sowohl im Zeitpunkte des Abschlusses des Übereinkommens vom 30. Oktober 1938 als auch derzeit um gemeinschaftliche Grundstücke im Sinne des § 4 lit. b bzw. des § 5 Die Agrarbezirksbehörde Linz hat mi... mehr lesen...
Norm: GBG 1955 §131 GBG 1955 §133 GBG 1955 § 131 heute GBG 1955 § 131 gültig ab 01.05.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2012 GBG 1955 § 131 gültig von 01.01.2002 bis 30.04.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 GBG 1955 § 131 gü... mehr lesen...