Norm: GBG §105
Rechtssatz: Die Anmerkung der Simultanhaftung ist auch möglich, wenn das Pfandrecht für dieselbe Forderung in der einen Einlage einverbleibt, in der anderen aber nur vorgemerkt ist. Entscheidungstexte 3 Ob 125/88 Entscheidungstext OGH 19.10.1988 3 Ob 125/88 Veröff: ÖBA 1989,627 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: GBG §105
Rechtssatz: Anmerkung der Simultanhaftung im Umfang der Übereinstimmung, wenn eine Liegenschaft für einen größeren Betrag und die andere Liegenschaft für einen kleineren Betrag derselben Forderung haftet. Entscheidungstexte 3 Ob 125/88 Entscheidungstext OGH 19.10.1988 3 Ob 125/88 Veröff: ÖBA 1989,627 European Case... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 A1AHG §2 Abs2GBG §15GBG §105 ff
Rechtssatz: Eine Urgenz betreffend die Nachholung der Einverleibung des Pfandrechtes in der Nebeneinlage bei einem Simultanpfandrecht fällt unter den weiteren Rechtsmittelbegriff des § 2 AHG; sie kann geeignet sein, ein allfälliges Versehen rechtzeitig aufzuklären. Entscheidungstexte 1 Ob 16/78 Entscheidungstext OGH 18.10.1978 1 Ob 16/78... mehr lesen...
Norm: BGB §1144GBG §105StV Art22
Rechtssatz: Simultanbriefhypothek auf Liegenschaft in Österreich und die DDR, Forderungsübergang nach Art 22 StV. Der Gläubiger hat im Falle der Briefhypothek dem Eigentümer bei Zahlung der Schuld auch den Hypothekenbrief zu übergeben. Entscheidungstexte 7 Ob 36/67 Entscheidungstext OGH 19.04.1967 7 Ob 36/67 Veröff: EvBl 1967/431 S 630 ... mehr lesen...