Norm
ABGB §1304 A1Rechtssatz
Eine Urgenz betreffend die Nachholung der Einverleibung des Pfandrechtes in der Nebeneinlage bei einem Simultanpfandrecht fällt unter den weiteren Rechtsmittelbegriff des § 2 AHG; sie kann geeignet sein, ein allfälliges Versehen rechtzeitig aufzuklären.Eine Urgenz betreffend die Nachholung der Einverleibung des Pfandrechtes in der Nebeneinlage bei einem Simultanpfandrecht fällt unter den weiteren Rechtsmittelbegriff des Paragraph 2, AHG; sie kann geeignet sein, ein allfälliges Versehen rechtzeitig aufzuklären.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0026771Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.04.2018