Norm: GBG §95GBG §101WEG §13c Abs4ZPO §411 CbZPO §425
Rechtssatz: Die materielle Rechtskraftwirkung von Abweisungsbeschlüssen im Grundbuchsverfahren ist nicht auf rechtskräftig abgewiesene Einverleibungsgesuche beschränkt. Auch bei rechtskräftiger Abweisung eines Gesuchs um Anmerkung nach § 20 lit b GBG, hier Klagsanmerkung nach § 13c Abs 4 WEG, kommt nur bei geänderter Sachlage eine neuerliche Entscheidung in Betracht. Ein bei gleicher Sachlag... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 24.4.1983, TZ 462/83, wies das Erstgericht den auf die Vereinbarung vom 29.3.1983 gestützten Antrag des Antragstellers, ob den mit Wohnungseigentum verbundenen 251/18.498-Anteilen des Karl N*** an der Liegenschaft EZ 1566 KG St.Gallenkirch die Beschränkung des Eigentumsrechtes durch das Aufgriffsrecht (Besitznachfolgerecht) des Antragstellers im Sinne und Umfange des Punktes II 2 der genannten Vereinbarung anzumerken, ab. Das Rekursgericht bestätigte d... mehr lesen...
Das Erstgericht hat über das Vermögen des A B mit Wirkung vom 5. Jänner 1978 den Konkurs eröffnet und den Kläger zum Masseverwalter bestellt. In dieser Eigenschaft ficht er mittels der am 21. Dezember 1978 eingebrachten Klage die Verpfändung einer in die Masse fallenden Liegenschaft durch den nunmehrigen Gemeinschuldner und dessen Ehefrau zugunsten einer damals bereits bestandenen Warenlieferungsforderung des Beklagten an. Der Beklagte wendete unter anderem den Anfechtungsausschluß ... mehr lesen...
Norm: ZPO §411 CbZPO §425AußStrG 2005 §42AußStrG 2005 §43GBG §95GBG §101
Rechtssatz: Abweisende Entscheidungen des Grundbuchsgerichtes über Einverleibungsbegehren werden nicht nur einer formellen, sondern auch einer materiellen, Gericht und Beteiligte bindenden Rechtskraft teilhaft. Auch die materielle Rechtskraftwirkung abweisender Entscheidungen im Grundbuchsverfahren unterliegt subjektiven Grenzen und erfasst nur die Beteiligten des Grundbuc... mehr lesen...
Norm: GBG §95GBG §101
Rechtssatz: Das GBG enthält zwar keine ausdrückliche Bestimmung über die Unzulässigkeit der Erneuerung eines bereits abgewiesenen Begehrens; für die Wiedereinbringung einer abgewiesenen Gesuches ist aber eine geänderte Sachlage vorauszusetzen. Entscheidungstexte 5 Ob 220/72 Entscheidungstext OGH 21.11.1972 5 Ob 220/72 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §425AußStrG 2005 §42AußStrG 2005 §43GBG 1955 §95GBG §101
Rechtssatz: Res judicata in Grundbuchssachen. Ein rechtskräftige abgewiesener Einverleibungsantrag kann nur bei geänderter Sachlage neuerlich eingebracht werden. Entscheidungstexte 1 Ob 424/27 Entscheidungstext OGH 05.05.1927 1 Ob 424/27 Veröff: SZ 9/113 5 Ob 220/72 Entsc... mehr lesen...