Norm: StGB §6 Abs3StGB §81 Abs1
Rechtssatz: Bei gesetzmäßiger Beurteilung des Patientenwillens und bei einem lege artis erfolgten Behandlungsabbruch kann die schmerzlindernde Sterbebegleitung eines Patienten mit Morphin nicht als (grob) fahrlässige Tötung beurteilt werden. Entscheidungstexte 9 Bs 23/16w Entscheidungstext OLG Linz 16.03.2016 9 Bs 23/16w ... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Abs1 Z1
Rechtssatz: Bei der Frage des Vorliegens besonders gefährlicher Verhältnisse bei Operationen ist ein Vergleich mit einer ordnungsgemäßen Operation unter den konkreten Umständen anzustellen. Entscheidungstexte 10 Bs 99/13d Entscheidungstext OLG Graz 25.04.2013 10 Bs 99/13d European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Abs1 Z1
Rechtssatz: Bei der Frage des Vorliegens besonders gefährlicher Verhältnisse bei Operationen ist ein Vergleich mit einer ordnungsgemäßen Operation unter den konkreten Umständen anzustellen. Entscheidungstexte 10 Bs 99/13d Entscheidungstext OLG Graz 25.04.2013 10 Bs 99/13d European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Abs1 Z1
Rechtssatz: Verkeiltes Aufsatteln eines Sattelaufliegers; Betriebs-/Bedienungsanleitung ist als Verkehrsnorm Maßstab bei Prüfung objektiver Sorgfaltswidrigkeit; subjektive Zurechenbarkeit eines wenig bekannten technischen Phänomens. Entscheidungstexte 10 BS 36/06z Entscheidungstext OLG Linz 19.06.2006 10 BS 36/06z ... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Abs1 Z1
Rechtssatz: Verkeiltes Aufsatteln eines Sattelaufliegers; Betriebs-/Bedienungsanleitung ist als Verkehrsnorm Maßstab bei Prüfung objektiver Sorgfaltswidrigkeit; subjektive Zurechenbarkeit eines wenig bekannten technischen Phänomens. Entscheidungstexte 10 BS 36/06z Entscheidungstext OLG Linz 19.06.2006 10 BS 36/06z ... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Abs1 Z2StPO §281 Abs1 Z9 litbStVO §5 Abs1StVO §99 Abs1 litbStVO §99 Abs6 litc7.ZPMRK Art4
Rechtssatz: Bei tateinheitlichem Zusammentreffen von Lenken eines Kraftfahrzeuges in einem durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigten Zustand (§ 5 Abs 1 iVm § 99 Abs 1 lit b StVO) und der dadurch fahrlässig verschuldeten Tötung oder Körperverletzung (§ 81 Abs 1 Z 2 oder § 88 Abs 1 und Abs 3 iVm § 81 Z 2 StGB) wird die Verwaltungsübertretu... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Abs1 Z2StPO §281 Abs1 Z9 litbStVO §5 Abs1StVO §99 Abs1 litbStVO §99 Abs6 litc7.ZPMRK Art4
Rechtssatz: Bei tateinheitlichem Zusammentreffen von Lenken eines Kraftfahrzeuges in einem durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigten Zustand (§ 5 Abs 1 iVm § 99 Abs 1 lit b StVO) und der dadurch fahrlässig verschuldeten Tötung oder Körperverletzung (§ 81 Abs 1 Z 2 oder § 88 Abs 1 und Abs 3 iVm § 81 Z 2 StGB) wird die Verwaltungsübertretu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil - das auch unbekämpft gebliebene Teilfreisprüche enthält - wurden auf Grund des Wahrspruchs der Geschworenen schuldig erkannt: 1. Waltraud W***** (zu A/I bis V und D/) des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten Mordes nach §§ 75 und 15 StGB, teilweise als Beteiligte nach § 12 dritter Fall StGB, und (zu A/VI) des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs. 1 StGB; 2. Irene L***** (zu B/) des Verbrechens des ... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Abs1 Z1 A1
Rechtssatz: Die Deliktbegehung "unter besonders gefährlichen Verhältnissen" (§ 81 Z 1 StGB) liegt bei einem gegenüber spezifischen Normalfällen entsprechend gesteigerten Gefährlichkeitsgrad eines fahrlässigen Fehlverhaltens vor. Diese Voraussetzung ist gegeben, wenn die fahrlässige Tötung (oder Körperverletzung) unter Umständen begangen wird, unter denen zufolge der durch sie geschaffenen qualitativ verschärften Gefahr... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Abs1 Z1 A1
Rechtssatz: Die Deliktbegehung "unter besonders gefährlichen Verhältnissen" (§ 81 Z 1 StGB) liegt bei einem gegenüber spezifischen Normalfällen entsprechend gesteigerten Gefährlichkeitsgrad eines fahrlässigen Fehlverhaltens vor. Diese Voraussetzung ist gegeben, wenn die fahrlässige Tötung (oder Körperverletzung) unter Umständen begangen wird, unter denen zufolge der durch sie geschaffenen qualitativ verschärften Gefahr... mehr lesen...
Gründe: Der am 16.Oktober 1969 geborene, sohin zur Tatzeit jugendliche Lehrling Christoph L*** wurde des Vergehens der fahrlässigen (schweren) Körperverletzung nach § 88 Abs 1 und Abs 4 (zweiter Fall - § 81 Z. 2) StGB. schuldig erkannt. Darnach hat er am 2. Mai 1987 im Gemeindegebiet von Ernsthofen als Lenker eines Motorfahrrades durch Außerachtlassen der im Straßenverkehr erforderlichen Vorsicht und Aufmerksamkeit, insbesondere zufolge Durchführung eines abrupten Bremsmanövers, w... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 4.November 1943 geborene (beschäftigungslose) Helmut W*** aufgrund des Wahrspruchs der Geschwornen des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach dem § 88 Abs. 1 und Abs. 4, zweiter Fall, StGB schuldig erkannt. Die Geschwornen hatten die an sie gerichtete erste Hauptfrage nach dem Verbrechen des versuchten Mordes (§§ 15, 75 StGB) ebenso wie die erste Eventualfrage nach dem Verbrechen des versuchten Totschlags (§§ 15, 76 StGB)... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 20.August 1966 geborene Spenglerlehrling Werner A des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs 1 und Abs 4 erster Fall StGB schuldig erkannt. Ihm liegt im wesentlichen zur Last, am 29.März 1984 in Niederösterreich dadurch, daß er als 17-jähriger, ohne im Besitz eines Führerscheins zu sein und ohne mit dem Lenken eines Kraftfahrzeuges und den Verkehrsvorschriften genügend vertraut zu sein, mit seinem nicht zum Verkehr... mehr lesen...
Gründe: Der am 7.April 1922 geborene Viehhändler Johann A wurde (zu 1) des Vergehens (richtig: Verbrechens) der versuchten Anstiftung zum Mißbrauch der Amtsgewalt nach §§ 15 (12), 302 Abs. 1 StGB und (zu 2) des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs. 1 und 4 (§ 81 Z. 1 und 2) StGB schuldig erkannt. Darnach hat er (zu 1) am 18.Juli 1981 in Höfen mit dem Vorsatz, den Staat an seinem Recht auf vorläufige Abnahme des Führerscheins nach § 76 KFG. zu schädigen, den Gend... mehr lesen...