Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 17. Dezem ber 1960 geborene, zuletzt beschäftigungslos gewesene Angeklagte Christian A des am 6. Juni 1983 in Wien an Federica B begangenen Verbrechens der Nötigung zur Unzucht nach dem 204 Abs 1 StGB (Pkt 1.) des Urteilssatzes), des Verbrechens der Nötigung zum Beischlaf nach dem § 202 Abs 1 StGB (Pkt 2.) des Urteilssatzes) und des Vergehens der versuchten Nötigung nach den § 15, 105 Abs 1 StGB (Pkt 3.) des Urteilssatzes) schuldi... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 20. März 1958 geborene, zuletzt beschäftigungslos gewesene Josef A des Vergehens des Betrugs nach § 146 Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 20. März 1958 geborene, zuletzt beschäftigungslos gewesene Josef A des Vergehens des Betrugs nach Paragraph 146 StGB (1) und des Verbrechens (im Urteil irrig Vergehens) der versuchten schweren Nötigung nach § 15, 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB (2) schuldig erkannt. Darnach hat er am 8. ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der (nach Anlaßtaten des schweren Diebstahls durch Einbruch und schweren Betruges) seit 15. Oktober 1981 gemäß dem § 23 StGB in einer Anstalt für gefährliche Rückfallstäter untergebrachte Jakob A des Vergehens der gefährlichen Drohung nach dem § 107 Abs. 1 Mit dem angefochtenen Urteil wurde der (nach Anlaßtaten des schweren Diebstahls durch Einbruch und schweren Betruges) seit 15. Oktober 1981 gemäß dem Paragraph 23, StGB in einer Anstal... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Z7StGB §223
Rechtssatz: Anonyme Erklärungen sind - mangels Erkennbarkeit des Ausstellers - keine Urkunden, wohl aber Schreiben mit fingierten Unterschriften. Entscheidungstexte 13 Os 62/84 Entscheidungstext OGH 10.05.1984 13 Os 62/84 Veröff: SSt 55/31 = JBl 1985,118 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Z7StGB §223
Rechtssatz: Anonyme Erklärungen sind - mangels Erkennbarkeit des Ausstellers - keine Urkunden, wohl aber Schreiben mit fingierten Unterschriften. Entscheidungstexte 13 Os 62/84 Entscheidungstext OGH 10.05.1984 13 Os 62/84 Veröff: SSt 55/31 = JBl 1985,118 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 21.Dezember 1950 geborene, zuletzt beschäftigungslose Kurt Johann A (1.) des Vergehens des schweren Diebstahls nach § 127 Abs. 1, 128 Abs. 1 Z 4 StGB und (2.) des Verbrechens der versuchten Erpressung nach Par 15, 144 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in Graz (zu 1.) vermutlich am 4. Oktober 1983 der Christine B einen Bargeldbetrag von 36.000 S mit dem Vorsatz weggenommen, sich durch dessen Zueignung unrechtmäßig zu ber... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Z5
Rechtssatz: Für die Beurteilung einer Drohung als gefährlich ist nicht allein deren Wortlaut ausschlaggebend; es muß vielmehr in jedem Fall ihr wahrer Sinngehalt in Verbindung mit dem sonstigen Täterverhalten erforscht werden. Entscheidungstexte 12 Os 3/84 Entscheidungstext OGH 22.03.1984 12 Os 3/84 10 Os 189/... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Werner A und Hubert B folgender in der Zeit von November 1982 bis 7.August 1983 in Innsbruck begangener Delikte schuldig erkannt, und zwar: I) Werner A des Verbrechens des versuchten Raubes nach §§ 15, 142 Abs 1 StGB , II) Werner A und Hubert B des Vergehens der Zuhälterei nach § 216 StGB , III) Werner A des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB , IV) Hubert B des Vergehens der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB , V) Werner A ... mehr lesen...
Gründe: Der am 15.November 1960 geborene (beschäftigungslos gewesene) Peter A wurde mit dem angefochtenen Urteil des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs. 1 und 2 StGB. (I), des Vergehens der Blutschande nach § 211 Abs. 3 StGB. Der am 15.November 1960 geborene (beschäftigungslos gewesene) Peter A wurde mit dem angefochtenen Urteil des Vergehens der gefährlichen Drohung nach Paragraph 107, Absatz eins und 2 StGB. (römisch eins), des Vergehens der Blutschande nach Pa... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Z5
Rechtssatz: Für die Beurteilung einer Drohung als gefährlich ist nicht allein deren Wortlaut ausschlaggebend; es muß vielmehr in jedem Fall ihr wahrer Sinngehalt in Verbindung mit dem sonstigen Täterverhalten erforscht werden. Entscheidungstexte 12 Os 3/84 Entscheidungstext OGH 22.03.1984 12 Os 3/84 10 Os 189/... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 25. April 1941 geborene Maschinenschlosser Tomislav A des Vergehens der teils vollendeten, teils versuchten gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 und 2 sowie 15 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 25. April 1941 geborene Maschinenschlosser Tomislav A des Vergehens der teils vollendeten, teils versuchten gefährlichen Drohung nach Paragraph 107, Absatz eins und 2 sowie 15 StGB schuldig erkannt. Inhaltl... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Z5
Rechtssatz: Setzt ua die Ankündigung eines hervorstehenden, also erst in der Zukunft liegenden Übels voraus. Der Hinweis auf ein bereits in der Vergangenheit liegendes Ereignis (als Übel) allein genügt nicht, soweit nicht nach dem Sinngehalt der Äußerung zugleich auch ein zukünftiges Übel in Aussicht gestellt wird. Entscheidungstexte 12 Os 14/84 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Franz A des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs. 1 und Abs. 2 StGB (Punkt I. des Urteilssatzes) und des Verbrechens der versuchten Erpressung nach § 15, 144 Abs. 1 StGB (Punkt II.) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Franz A des Vergehens der gefährlichen Drohung nach Paragraph 107, Absatz eins und Absatz 2, StGB (Punkt römisch eins. des Urteilssatzes) und des Verbrechens der versuchten Erpressung nach Para... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Z5
Rechtssatz: Setzt ua die Ankündigung eines hervorstehenden, also erst in der Zukunft liegenden Übels voraus. Der Hinweis auf ein bereits in der Vergangenheit liegendes Ereignis (als Übel) allein genügt nicht, soweit nicht nach dem Sinngehalt der Äußerung zugleich auch ein zukünftiges Übel in Aussicht gestellt wird. Entscheidungstexte 12 Os 14/84 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Z5StGB §144 Abs1
Rechtssatz: Die Ankündigung, eine Anzeige bei der Sicherheitsbehörde wegen der Neigung zu gleichgeschlechtlicher Betätigung zu erstatten, ist rechtlich als Drohung mit einer Verletzung an der Ehre zu beurteilen. Entscheidungstexte 13 Os 214/83 Entscheidungstext OGH 26.01.1984 13 Os 214/83 Veröff: EvBl 1984/143 S 548 = SSt 55/3 ... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Z5StGB §144 Abs1
Rechtssatz: Die Ankündigung, eine Anzeige bei der Sicherheitsbehörde wegen der Neigung zu gleichgeschlechtlicher Betätigung zu erstatten, ist rechtlich als Drohung mit einer Verletzung an der Ehre zu beurteilen. Entscheidungstexte 13 Os 214/83 Entscheidungstext OGH 26.01.1984 13 Os 214/83 Veröff: EvBl 1984/143 S 548 = SSt 55/3 ... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Z7
Rechtssatz: Die Rechtserheblichkeit der Erklärung ist ein wesentliches Merkmal des strafrechtlichen Urkundenbegriffs. Schriften, denen es hieran mangels, etwa Liebesbriefe und private Tagebuchaufzeichnungen, aber auch sonstige private Korrespondenz, bloße Merkzettel etc, sind keine Urkunden im Sinne des § 74 Z 7 StGB. Entscheidungstexte 9 Os 193/83 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Z7
Rechtssatz: Die Rechtserheblichkeit der Erklärung ist ein wesentliches Merkmal des strafrechtlichen Urkundenbegriffs. Schriften, denen es hieran mangels, etwa Liebesbriefe und private Tagebuchaufzeichnungen, aber auch sonstige private Korrespondenz, bloße Merkzettel etc, sind keine Urkunden im Sinne des § 74 Z 7 StGB. Entscheidungstexte 9 Os 193/83 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Z5StGB §269 Abs1
Rechtssatz: Die Drohung, einen Exekutivbeamten bei Fortsetzung seiner Amtshandlung vor mehreren Personen niederzuschlagen, stellt jedenfalls die Ankündigung einer beleidigenden Mißhandlung dar, die demnach (zwar nicht als Drohung mit einer Verletzung am Körper aber) als Drohung mit einer (ebenfalls tatbestandsmäßigen) Verletzung der Ehre zu qualifizieren ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 10. April 1947 geborene Steinmetzgehilfe Karl A im zweiten Rechtsgang (neuerlich) des Vergehens des Widerstands gegen die Staatsgewalt nach § 269 Abs 1 erster Fall StGB schuldig erkannt, weil er am 2. August 1982 in Pottendorf den Gendarmeriebeamten Josef B durch gefährliche Drohung an einer Amtshandlung, nämlich seiner Festnahme und Eskortierung zum Posten gehindert hatte, indem er sagte: 'Wennst nicht losläßt, kriegst ane, daß` ... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Z5StGB §269 Abs1
Rechtssatz: Die Drohung, einen Exekutivbeamten bei Fortsetzung seiner Amtshandlung vor mehreren Personen niederzuschlagen, stellt jedenfalls die Ankündigung einer beleidigenden Mißhandlung dar, die demnach (zwar nicht als Drohung mit einer Verletzung am Körper aber) als Drohung mit einer (ebenfalls tatbestandsmäßigen) Verletzung der Ehre zu qualifizieren ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 1. August 1954 geborene beschäftigungslose Ferdinand A schuldig erkannt, seit Sommer 1981 in Wien unbefugt eine Faustfeuerwaffe, nämlich einen Revolver, besessen und hiedurch das Vergehen nach § 36 Abs. 1 lit. a WaffG. begangen zu haben. Hingegen wurde der Angeklagte von dem weiters wider ihn erhobenen Vorwurf, auch das Verbrechen der schweren Erpressung nach §§ 144 Abs. 1, 145 Abs. 1 Z. 1 (letzter Fall), Abs. 2 Z. 1 und 2 Mit de... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Z5StGB §105 A3
Rechtssatz: Sucht der Täter das Opfer dadurch zu einem bestimmten Verhalten zu nötigen, daß er sich den Anschein gibt, er übermittle ihm im Einverständnis mit einem Dritten eine als gefährliche Drohung zu wertende Äußerung dieses Dritten, so kommt es nur darauf an, ob die bedrohte Person den - tätergewollten - Eindruck gewinnen konnte, der (angeblich) drohende Dritte sei zur Verwirklichung des in Aussicht gestellte... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 17.Dezember 1941 geborene beschäftigungslose Kellner Anton A des Verbrechens der versuchten schweren Nötigung nach § 15, 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB (Punkt 1.1.1. des Urteilssatzes) sowie der Vergehen der versuchten falschen Beweisaussage vor Gericht als Beteiligter (durch Bestimmungstäterschaft) nach § 12 (zweiter Fall), 15, 288 Abs 1 StGB (Punkt 1.1.2) sowie der Erschleichung einer Leistung nach § 149 Abs 2 StGB (Punkt 1.2) sc... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Z5StGB §105 A3
Rechtssatz: Sucht der Täter das Opfer dadurch zu einem bestimmten Verhalten zu nötigen, daß er sich den Anschein gibt, er übermittle ihm im Einverständnis mit einem Dritten eine als gefährliche Drohung zu wertende Äußerung dieses Dritten, so kommt es nur darauf an, ob die bedrohte Person den - tätergewollten - Eindruck gewinnen konnte, der (angeblich) drohende Dritte sei zur Verwirklichung des in Aussicht gestellte... mehr lesen...
Gründe: Gerhard A wurde des Vergehens nach § 83 Abs 1 Gerhard A wurde des Vergehens nach Paragraph 83, Absatz eins StGB. (1), des Verbrechens nach §§ 15, 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z. 1 StGB. (2) sowie der Vergehen nach § 99 Abs 1 StGB. (3) und nach § 107 Abs 1 und Abs 2 StGB. (4) schuldig erkannt. Er hat seine Gattin 1. zwischen dem 8.Oktober 1982 und Anfang August 1983 durch Versetzen von Schlägen und eines Fußtritts sowie durch Schlagen ihres Kopfes gegen den Fußboden verletzt bzw... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 17. Juli 1954 geborene Autoverkäufer Siegfried A der Vergehen der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1, teilweise (Faktum I/1) auch Abs 2 StGB, und der Freiheitsentziehung nach § 99 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in Westendorf die Elfriede B I. gefährlich bedroht, um sie in Furcht und Unruhe zu versetzen, und zwar 1. am 3. August 1982 mit dem Tode dadurch, daß er ihr eine (für sie nicht als solche erkennbare) Schreck... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 10.April 1941 geborene Kaufmann Horst A der Vergehen des fahrlässigen Ansichbringens von Sachen nach dem § 165 StGB (Punkt I. des Urteilssatzes), der Körperverletzung nach dem § 83 Abs. 1 StGB (Punkt II. des Urteilssatzes), der fahrlässigen Körperverletzung nach dem § 88 Abs. 1 und Abs. 4 StGB (Punkt III. des Urteilssatzes), der versuchten Nötigung nach den §§ 15, 105 Abs. 1 StGB (Punkt IV. des Urteilssatzes), der versuchten falsc... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Peter A der Verbrechen (1.) des Beischlafs mit Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB und (2.) der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB sowie der Vergehen (3.) des Mißbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB und (4.) der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Peter A der Verbrechen (1.) des Beischlafs mit Unmündigen nach Paragraph 206, Absatz eins, StGB und (2.) der Unzuch... mehr lesen...
Gründe: Der am 21.Juli 1935 geborene Amtsrat Johann A wurde des Vergehens der Geschenkannahme durch Beamte nach § 304 Abs 2 StGB. schuldig erkannt. Der am 21.Juli 1935 geborene Amtsrat Johann A wurde des Vergehens der Geschenkannahme durch Beamte nach Paragraph 304, Absatz 2, StGB. schuldig erkannt. Darnach hat er als leitendes Bauaufsichtsorgan der Bundesgebäudeverwaltung I für die pflichtgemäße Vornahme von Amtsgeschäften von Margarete B am 5.Dezember 1978 einen Betrag von 2.... mehr lesen...